Seit dem 26. Juni 2008 ist es beschlossene Sache – zukünftig soll es neben den „Standard-Top-Level-Domainendungen“ wie .de, .com oder .org auch die Möglichkeit geben, eigene Top-Level-Domainendungen zu registrieren. Dies entschied am Donnerstag die Inernet Corporation for Assignes Names und Number (kurz: ICANN) auf ihrer Versammlung in Paris. Ersten Auskünften zufolge soll Gemeinden und Unternehmen ab voraussichtlich Mitte 2009 die Möglichkeit gegeben sein, eigene Top-Level-Domains wie .hamburg oder .shop gegen ein - entsprechend hohes – Entgelt zu registrieren.
Die Meinungen zu dieser Entscheidung sind durchaus gegensätzlich. Während der deutsche Verband BITKOM das neue Angebot das Angebot als sehr positiv einstuft, da so das Internet nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverbandes BITKOM noch vielseitiger werde, stehen Internetrechtler dem kritisch gegenüber. Trotz geplanter Sunrise – Phase, in der sich zuerst Gemeinden, Verbände und Markenbesitzer ihre entsprechende Top-Level-Domain registrieren können, um Spekulationsregistrierungen vorzubeugen, befürchten Analysten der Szene, dass viele Unternehmen überhaupt nicht benötigte Top-Level-Endungen registrieren müssten, nur um Markenmissbrauch vorzubeugen.
Dabei gehe es nicht zwangsläufig um die Top-Level-Domain selbst, sondern vielmehr um die Registrierung des Markennamens innerhalb einer neu angelegten Top-Level-Domain, wie dies auch schon bei der Vergabe der .eu-Domains der Fall gewesen sei. Denn wenn von einem Unternehmen beispielsweise die Top-Level-Domain .shop registriert wird, würden andere Unternehmen automatisch dazu gedrängt, sich ihren Firmen- bzw. Markennamen unter dieser Top-Level-Domain zu registrieren, um den Domainspekulanten zuvorzukommen und Markenmissbrauch vorzubeugen – die Frage ist nur, zu welchen Kosten, denn wenn ein Unternehmen viel Geld in die Registrierung einer Top-Level-Domain zur Selbstverwaltung investiert, muss auch ein entsprechender Cashflow bei der Untervergabe stattfinden.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, inwiefern sich die Idee der ICANN umsetzen lässt und vor allem, welche Kosten für die Registrierung einer eigenen Top-Level-Domain anfallen. Auf Unternehmen und Markenbesitzer kommen aber zwangsläufig bis dato unnötige Kosten zu, sollte das neue Top-Level-Domain-System wie geplant eingeführt werden.
Autor: Florian Skupin
Rechtsberatung Domainrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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