eRecht24 berichtete in den letzten Wochen schon mehrfach über die Abmahnungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Kürzels „VZ“ in Domainnamen von den Betreibern von studiVZ ausgesprochen wurden.
Nun ist die Bloggerwelt auch auf die Internetpräsenz einer Anwaltskanzlei aufmerksam geworden, die das Kürzel „VZ“ im Domainnamen trägt und unter dem Namen anwaelte-vz.de im Internet erreichbar ist. Schon machen sich erste Spekulationen breit, ob es die Betreiber von studiVZ wohl wagen würden, die Rechtsanwälte abzumahnen und auf Unterlassung in Anspruch zu nehmen.
Betrachtet man einmal die Abmahnung der Wertpapier-Plattform BörseVz, so könnte man annehmen, dass es irrelavent ist, ob die abgemahnte Internetseite dieselbe Zielgruppe hat wie studiVZ. Vielmehr könnte entscheidend sein, ob das Kürzel „VZ“ von einer breiten Menge an Internetnutzern mit den von der studiVZ Ltd. betriebenen Internetcommunities in Verbindung gebracht wird.
Anders als bei den anderen Fällen von studiVZ-Abmahnungen steht das Kürzel in diesem Fall jedoch nicht direkt am Domainnamen, sondern ist mit einem Bindestrich getrennt.
Fazit:
Man darf gespannt sein, ob die Rechtsvertreter von studiVZ rechtliche Schritte gegen die Anwälte ergreifen – leicht würden sie es in diesem Falle wohl nicht haben, heißen die beiden Kanzleipartner doch Vogel & Zahn mit Nachnamen, was wiederum die Abkürzung „VZ“ ergibt... .
Autor: Florian Skupin
Rechtsberatung Markenrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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