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Eine gute Domain ist viel Wert, Domains sind knapp.
Aus diesem Grund gibt es häufig Abmahnungen und Gerichtsverfahren um die Frage, wem eine Domain gehört und wer Sie nutzen darf.
Hier finden Sie die aktuellsten News und Urteile zum Domainrecht.
28.11.02» Nicht nur VeriSign, Verwalter der Top Level Domains .com und .net sowie zugleich Domain-Registrar, versucht seine Position im Domain-Markt mit zweifelhaften Informationen ueber vermeintlich endende Registrierungszeiten an Domain-Inhaber zu stabilisieren; auch andere Registrare verschicken im besten Falle missverstaend- liche eMails, um neue Kunden zu gewinnen. » weiterlesen ...
11.10.02» Bei einem Streit um die Domain www.gointershop.de hat die Intershop GmbH vor dem Landgericht München I (Az.: HK O 2064/01) eine Niederlage erlitten. Der Softwarehersteller wandte sich per einstweiliger Verfügung gegen die Registrierung der Domain und berief sich auch bestehende Markenrechte und auf ihr Namensrecht. » weiterlesen ...
19.09.02» Cable News Network (CNN), einer der bekanntesten Nachrichtensender der Welt, streitet vor dem Schiedsgericht des National Arbitration Forum (NAF) um ca.350 Domains mit dem Namensbestandteil „CNN“. » weiterlesen ...
01.08.02» Unter der Domain www.sachsen-anhalt.com war bis vor kurzem nicht etwa eine Darstellung des betreffenden Bundeslandes zu finden, sondern ein „erotischer Branchenführer für Mitteldeutschland“. Auf der Seite fanden sich Adressen und Links zu Erotikbars, Sexshops und Swingerclubs. Dies gefielt dem Land Sachsen-Anhalt nicht und es wurde versucht, die Domain vor der Schlichtungsstelle der WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum) übertragen zu bekommen. Dies wurde durch das Schiedsgericht jedoch abgelehnt. » weiterlesen ...
23.05.02» Die Deutsche Vergabestelle für .de-Domains hat auf ihrer Seite umfangreiches statistisches Material über die Registrierung von .de-Domains im Jahre 2001 veröffentlicht. So führt Berlin die Statistik mit den meisten registrierten .de-Domains vor München, Hamburg und Köln an. Die meisten Domains pro Einwohner gibt es jedoch in München, gefolgt von Bonn. » weiterlesen ...
23.04.02» Vor dem Landgericht Essen ist eine Klage der Herstellerfirma von Castorbehältern, der Gesellschaft für Nuklear Service GmbH (GNS) eingegangen, in der die Übertragung der Domain Castor.de gefordert wird. Die Klage wird sowohl auf namensrechtliche als auch auf markenrechtliche Ansprüche der Herstellerfirma gestützt. Die GNS ist Inhaberin der Marke „Castor“. Ein Unterlassungsanspruch nach dem Markenrecht setzt voraus, dass die Domain im geschäftlichen Verkehr verwendet wird. Die Klagegegner, eine Gruppe von Castorgegnern, hatten unter der Domain jedoch eine private Website angeboten, so dass die namensrechtlichen Ansprüche eher zum Erfolg der Klägerin führen könnten. Die strittige Domain wurde 1997 bei der DeNIC auf den Klagegegner eingetragen. » weiterlesen ...
01.03.02» Die Eltern der 2 Jahre alten Celine-Verona Feldbusch veröffentlichten unter der Domain verona-feldbusch.info Kinderfotos ihrer Tochter. » weiterlesen ...
19.02.02» Die einstweilige Verfügung des TV-Moderators Günther Jauch gegen den Provider FreeCity wurde vor dem Oberlandesgericht Köln (Az.: 15 U 109/01) zurückgewiesen. Dem Provider wurde vorgeworfen, durch einen auf seiner Seite angebotenen “Verfügbarkeits-Check“ die Domain guenter-jauch.de (ohne h) rechtswidrig zur Registrierung angeboten zu haben und damit den Namen Jauchs zu kommerziellen Zwecken missbraucht zu haben. » weiterlesen ...
14.01.02» Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Benutzung der Domain champanger.de durch einen Zusammenschluss von Winzern hatte das OLG München (Az: 29 U 5906/00) zu entscheiden. Die Domain sollte als Informationsportal rund um den Champanger benutzt werden. Der Kläger war der Meinung, dies stelle eine unlautere Behinderung gegenüber der Herkunftsangabe „Champanger“ dar. Die Richter des OLG folgten der Argumentation nicht und bejahten keinen Anspruch auf Unterlassung der Domainnutzung. Dieser Anspruch sei weder aus § 127 Abs.3 MarkenG noch aus dem Deutsch-Französischen Abkommen über den Schutz von Herkunftsangaben begründbar. » weiterlesen ...
17.11.01» Auch die staatlichen Institutionen haben mittlerweile den Wert griffiger Domains verstanden. Um die Domain Polizeibrandenburg.de bahnt sich gerichtlicher Streit an. Eine Bürgerinitiative für die Kontrolle von Polizeiaktivitäten betreibt unter dieser Domain eine Homepage, auf der über die Polizeiarbeit in Brandenburg berichtet wird und Opfern polizeilicher Repressalien eine Plattform geboten wird. Das Brandenburgische Innenministerium bereitet nun eine Klage gegen den Inhaber der Domain vor. Dabei stützt sie sich auf das Namensrecht des BGB. Die polizeikritischen Inhalte spielen dabei angeblich keine Rolle. Das Innenministerium von Brandenburg verweist zur Begründung u.a. auf die vor kurzem ergangene Entscheidung zur Domain verteidigungsministerium.de. » weiterlesen ...
25.09.01» Das Landgericht Hannover (Az 7 0 349/01) hat der Bundesrepublik Deutschland im Streit um die Domain verteidigungsministerium.de Recht gegeben. Der bisherige Inhaber der Domain ist zur Abgabe einer Erklärung auf Freigabe der Domain gegenüber der DENIC verpflichtet wurden. Dieser hatte dort bisher ein Portal zum Thema Werdienstverweigerung betrieben. Vorläufig wird dieses Angebot unter verweigerungsministerium.de weiterbetrieben. Die Richter begründeten den Anspruch mit dem Namensrecht des § 12 BGB. Es bestehe eine Zugangsverwirrung, da der User unter dieser Domain militärische Informationen über die BRD erwarte. » weiterlesen ...
16.08.01» Der deutsche Rekordmeister Bayern München hat einen Fan abgemahnt, der unter der Domain fcbayern-net.de eine Fan Homepage betreibt. Dort wurde das Vereinslogo des Fußballklubs „mehrfach und in herausgehobener Form“ gezeigt. Dies verstößt laut Abmahnung gegen das Markengesetz und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb unter dem Aspekt der Rufausbeutung. Der FC Bayern verlangt, dass der Name zumindest mit dem Zusatz „Fan“ zu versehen. Über die Kostennote der Abmahnung in Höhe von 3.7000 DM könne man aber reden, ließen die Bayern verlauten. » weiterlesen ...
13.07.01» Der mittlerweile fast schon in die Umgangssprache eingegangene Satz des Berliner Bürgermeisters Wowereit “Ich bin schwul und das ist auch gut so“ hat dazu geführt, dass dieser Ausspruch und diverse Abwandlungen als Domains registriert wurden. Da wären neben dem Original ich-bin-schwul-und-das-ist-auch-gut-so.de auch spd-und-das-ist-gut-so.de oder verkürzt das-ist-auch-gut-so.de. Diese Domains sind natürlich sämtliche auf die SPD registriert. Aber auch die CDU scheint (entgegen der aktuellen Verfassungsbeschwerde der CDU Sachsen gegen die gleichgeschlechtliche Ehe) nichts gegen Schwulen-Sprüchen zu haben, wenn sie ihr denn helfen. Unter und-das-ist-auch-gut-so.de betreibt die Junge Union Wahlkampf. » weiterlesen ...
18.06.01» Die GEZ hat vor dem Landgericht Köln Klage auf Übertragung der Domain rundfunkgebuehr.de erhoben. Der bisherige Inhaber der Domain hat auf der Seite eher GEZ-kritische Inhalte bereitgehalten. Die GEZ war bereit, außergerichtlich 1.000 DM für die Übertragung zu zahlen, die Forderung des bisherigen Inhabers beläuft sich aber auf 50.000 DM. Nach einer Abmahnung der Anwälte der GEZ sind nun die Richter des LG Köln gefragt. » weiterlesen ...
15.06.01» Die „Zentrale zur Registrierung Deutscher Web-Domains GmbH“ verschickt Rechnungen für die Inhaber von de-Domains. Nach Angaben der Denic haben diese Rechnungen aber für den Bestand oder die Erreichbarkeit der Domains keine Bedeutung. Wie bereits vor kurzer Zeit von der „Deutschen Domain Verwaltung“ vorgemacht (e-Recht24 berichtete), geht es hier wohl nur darum, Geld zu verdienen, ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen. Die Denic prüft nach eigenen Angaben ein Vorgehen gegen die Versender dieser Rechnungen. » weiterlesen ...
13.06.01» Der deutsche Ableger des Musiksenders MTV hat seine eigene de-Domain. Unter www.mtv.de waren bisher die Main-Taunus-Vekehrsbetriebe zu finden. Die beiden Parteien verhandelten bereits seit längerer Zeit über die Übertragung der Domain auf die MTV Networks GmbH. Geeinigt habe man sich für die Übertragung auf eine Werbekooperation und die Schaltung des Banners der Verkehrsbetriebe auf der MTV-Seite. » weiterlesen ...
30.05.01» Der SPD Parteivorstand hat sich die Domain www.gerhard-schroeder.de von der Jungen Union Oberpfalz zurück übertragen lassen. Die Generalsekretäre von CDU und SPD einigten sich persönlich über die Übertragung. Auch für www.gerhardschroeder.de ist mittlerweile der SPD Parteivorstand als Domaininhaber bei der Denic eingetragen. Beide Domains sind aber noch nicht freigeschaltet. » weiterlesen ...
21.05.01» Der BGH (AZ: I ZR 216/99) hat in der lange erwarteten Entscheidung um mitwohnzentrale.de die generelle Zulässigkeit von beschreibenden Gattungsnamen bejaht. Diese seien nicht generell wettbewerbswidrig. Es muss demnach weiterhin im Einzelfall geprüft werden, ob solche beschreibenden Gattungsnamen Kundenströme kanalisieren und eine unlauteren Absatzbehinderung der Mitbewerber darstellen. Die Sache mitwohnzentrale wurde zur Entscheidung dieser Frage an die Berufungsinstanz zurück verwiesen. Die Richter betonten dabei, dass sie sich der immensen Bedeutung dieser Entscheidung für die Domainvergabe bewusst sind. » weiterlesen ...
19.05.01» Es herrscht Aufregung unter den Anbietern von Internet-Domains. Das LG Köln hat dem Provider Freecity untersagt, die Domains guenter-jauch.de, guenter-jauch.net, guenter-jauch.com und guenter-jauch.net zur Registrierung anzubieten(was in der Schreibweise nicht einmal dem Namen des Moderators entspricht). Anlass war die Registrierung von guenter-jauch.de durch einen Kunden von Freecity. Allerdings wurde nicht der registrierende Kunde, sondern der Provider selbst Adressat der dem Urteil zugrundeliegenden einstweiligen Verfügung. Begründetet wurde der Anspruch Jauchs wie folgt: Freecity bietet auf seiner Seite die Möglichkeit eines Verfügbarkeits-Checks (WhoIs) für Domain-Namen an und die anschließenden Möglichkeit, diese freie Domain zu registrieren. Dadurch verleitet Freecity seine Kunden möglicherweise zur Rechtsverletzung. Konsequenz aus diesem Urteil wäre eine umfassende rechtliche Prüfungspflicht der Provider bei der Domainregistrierung, was fatale Auswirkungen für die gängige Praxis der Domainvergabe hätte. Allerdings ist das LG Köln schon öfter durch äußerst praxisferne Entscheidungen zum Domainrecht aufgefallen. Man sollte also zunächst das Urteil der Berufungsinstanz abwarten. Auch hat der BGH vor ein paar Tagen in einem ähnlich gelagertem Fall eine umfassende rechtliche Prüfungspflicht der DENIC bei der Domainregistrierung abgelehnt. Wegen der großen Bedeutung dieser Urteile gibt es demnächst bei e-recht24 eine umfangreichere Auswertung dieser Urteile. » weiterlesen ...
11.05.01» Die Reservierung der Domain loveparade2003.de verstößt nach Ansicht des Landgerichtes Neuruppin (AZ: 2087/01) gegen Namens- und Markenrechte der Love Parade GmbH. Diese hatte geklagt, weil ein Tekker diese Adresse für ein eigenes Portal nutzen wollte. Obwohl es Unterschiede in der Schreibweise gab, bejahten die Richter eine Rechtsverletzung. Da soll doch noch mal jemand behaupten, bei der Loveparade ginge es nur um Geld... . » weiterlesen ...
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Sören Siebert auf Google+