
Immer wieder wurden in der Vergangenheit Online-Händler abgemahnt, deren Widerrufsbelehrungen nach Ansicht der Mitbewerber und Gerichte nicht gesetzeskonform waren. Mit der Zeit überschnitten sich die Urteil von Gericht zu Gericht jedoch erheblich, sodass seit ein paar Monaten eine enorme Rechtsunsicherheit bei Online-Händlern besteht.
Achtung! Dieser Beitrag ist veraltet! Ausführungen zum aktuellen Widerrufsrecht 2011 finden Sie in unserem neuen Beitrag "Neue Muster - Widerrufsbelehrung 2011, was Onlineshopbetreiber und eBayHändler wissen müssen".
Zwar hat das Bundesjustizministerium zum 1. April 2008 hin eine neue Muster-Widerrufsbelehrung erstellt, jedoch ist diese für die Gerichte nicht bindend. Dies soll sich nun ändern. So wurde am 8.11.2008 unter anderem ein Gesetzesentwurf zur Neuordnung der Vorschriften verabschiedet, die das Widerrufs- und Rückgaberecht betreffen.
Ein großer Vorteil für Online-Händler ist es, dass die bisherige – nicht verbindliche – Muster-Widerrufsbelehrung am 30.10.2009 in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen wird, sodass es keine Abmahnungen wegen angeblich unrichtiger Widerrufsbelehrungen mehr geben soll, wenn das Muster unverändert aus dem BGB entnommen und für die eigenen Angebote genutzt wird.
Fazit:
Besonders kleinere Online-Händler werden diesem Termin entgegen fiebern, können Sie doch hoffen, ab dem 30.10.2009 nicht mehr massenhaft wegen falscher Widerrufsbelehrungen abgemahnt zu werden. Zumindest dann, wenn sie sich der Musterwiderrufsbelehrung des Bundes bedienen und diese korrekt einbinden. Es gibt allerdings im deutschen Fernabsatzrecht noch genügend andere rechtliche Fallstricke. Abmahnanwälte werden auch in Zukunft genügend Rechtsverstöße finden, die dann abgemahnt werden.
Autor: Florian Skupin
Ihr rechtssicherer Onlineshop: RA Sören Siebert
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).
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