Für viele,gerade kleine Betreiber von Internetseiten stellen Adsense-Anzeigen eine Verdienstmöglichkeit dar, um die Kosten für das Betreiben der Seite zu minimieren. Häufig werden an dieser Stelle journalistisch-verfasste Texte mit passenden Adsense-Anzeigen „dekoriert“ - eine Verhaltensweise, gegen die das bekannte Bekleidungsunternehmen „C&A“ nun vorgegangen ist und den Betreiber der News-Webseite „die-topnews.de“ abgemahnt hat.
Was war passiert:
Der Betreiber von die-topnews.de hatte auf seiner Internetseite über ein entsprechendes C&A-Casting für Models berichtet und hierbei automatisch Google Adsense-Anzeigen auf der News-Seite eingebunden. Die Rechtsvertreter von C&A sahen in dieser Geschäftspraktik einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da die Trennung von redaktionellen Inhalten und Werbung nicht deutlich erkennbar gewesen sei. In der Folge hätten sich einige Leser von "die-topnews.de" bei C&A beschwert, weil diese nach einem entsprechenden Klick auf einen Werbelink ein kostenpflichtiges Foto-Shooting für ihre Kinder abgeschlossen hätten.
Mit selbem Schreiben erhielt der Abgemahnte eine saftige Kostennote, der ein Streitwert von EUR 100.000,00 zu Grunde gelegt wurde.
Am 10.2.2009 hat C&A dann jedoch angekündigt, die Abmahnung zurückzuziehen. Bei vielen Internetnutzern sei - sicher auch durch teilweise hysterische Berichterstattung - der missverständliche Eindruck entstanden, C&A stelle die Werbung von Google Adsense generell in Frage. Dies sei aber nicht der Fall.
Fazit:
Im Endeffekt viel heiße Luft um nichts. Selbstverständlich sollten journalistische und redaktionelle Inhalte deutlich voneinander abgegrenzt werden. Jedoch sollte ein durchschnittlicher Internetnutzer in der Lage sein, gesondert gekennzeichnete Google Adsense-Werbung als ebendiese Werbung zu identifizieren und nicht als redaktionellen Inhalt zu werten.
Autor: Florian Skupin
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