Die Signaturbranche wird sich ärgern, Tausende von gewerblichen Verkäufern über das Internet werden aufatmen. Wie Anfang Februar bekannt wurde, plant die EU-Kommission, die 2006 eingeführte Signaturpflicht für elektronische Rechnungen wieder zu kippen.
Grund sei, dass die Regeln zu kompliziert und unterschiedlich in den einzelnen Ländern seien, was in der Folge dazu führte, dass die Verbreitung von elektronischer Rechnung nicht wirklich stattgefunden hat:
So muss beispielsweise ein deutscher Händler seine elektronisch versandten Rechnungen digital mit einer qualifizierten Signatur versehen, damit diese den Anforderungen des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden und sein Vertragspartner überhaupt erst Vorsteuerabzug bei deutschen Finanzämtern geltend machen kann.
Fazit:
Wenn man bedenkt, dass die Richtlinie von der EU-Kommission damals zum Kampf gegen den Betrug bei der Umsatzsteuer eingeführt wurde, stellt sich natürlich die Frage, wo der Sinn einer solchen Verordnung liegt, wenn noch nicht einmal Papierrechnungen zur Gültigkeit mit einer Unterschrift signiert werden müssen…
Autor: Florian Skupin
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