Nach einer gerade veröffentlichten Studie der EU zum Thema Online-Shopping stellen die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in den verschiedenen Mitgliedsländern weiterhin einen großen Nachteil für die Entwicklung des E-Commerce dar. Zwar stieg die Zahl der Verbraucher, die im Netz einkaufen, von 27% im Jahr 2006 auf 33 % im Jahr 2008. Die Anzahl der Kunden, die in einem anderen EU-Land einkaufen, stieg aber lediglich von 6 % auf 7%.
Neben rechtlichen Unsicherheiten nennen die Kunden auch die Sprachbarrieren sowie umständliche Versandmöglichkeiten als Gründe dafür, dass Sie lieber bei Anbietern aus dem eigenen Land online einkaufen.
Zumindest die rechtlichen Hindernisse plant die EU-Kommission nun mittels eines einheitlichen EU-Käuferrechts zu beseitigen. Die unterschiedlichen Umsetzungen der bisherigen EU-Richtlinien im Bereich E-Commerce haben dazu geführt, dass die Rechtslage einem „Flickenteppich“ gleicht und bis zu 27 unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Ländern gelten. Dies sind etwa abweichenden Informationspflichten, unterschiedlichen Widerrufsfristen sowie in vielen Ländern abweichende Regelungen zur Kostenerstattung und Nachbesserungen.
Fazit:
Ob und wie der Vorschlag der Kommission umgesetzt wird, müssen nun das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten entscheiden. Sowohl aus Sicht der Kunden als auch aus Sicht der Shopbetreiber wären europaweit einheitliche Rechtsvorschriften aber eine spürbare Erleichterung.
Rechtsberatung rechtssicherer Onlineshop: RA Sören Siebert
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).