EuGH: Widerrufsrecht bei Online-Bestellung einer Bahncard?

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Worum geht's?

Kaufen Verbraucher etwas online, können sie dies gemäß einer EU-Richtlinie innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Gilt das auch, wenn Verbraucher online eine Bahncard bei der Deutschen Bahn bestellen? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) musste jetzt klären, ob die Online-Bestellung einer Bahncard dem Widerrufsrecht im Fernabsatz unterliegt. Wie haben die Luxemburger Richter entschieden?

Verbraucherzentrale verklagt Deutsche Bahn

Die Deutsche Bahn führt auf ihrer Webseite keine Hinweise zum Widerrufsrecht, wenn Verbraucher eine Bahncard 25 oder 50 bestellen. Sie stellt auch kein Widerrufsformular zur Verfügung. Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass der Kauf einer Bahncard ein Vertrag über die Beförderung von Personen ist. Daher falle dies nicht unter das Widerrufsrecht.

Die Verbraucherzentrale Berlin sieht das anders. Sie glaubt, dass die Deutsche Bahn damit gegen die europäische Richtlinie für Verbraucher verstößt. Sie zog daher vor das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Das OLG setzte das Verfahren aus. Es frage den EuGH, ob die europäische Richtlinie anwendbar sei und der Online-Kauf einer Bahncard einen Dienstleistungsvertrag im Sinne dieser Richtlinie darstelle.

So entschied der EuGH zum Widerrufsrecht bei der Bahncard

Der EuGH kam zu dem Schluss: Verbraucher haben beim Kauf einer Bahncard ein Widerrufsrecht. Die Deutsche Bahn muss daher Kunden über ihre Widerrufsrechte informieren (Urteil vom 12.03.2020, Az. C-583/18). Damit stellten die Richter klar, dass es sich bei der Bahncard um einen Dienstleistungsvertrag handelt. Für Verbraucher heißt das: Sie können eine Bahncard innerhalb von 14 Tagen wieder zurückgeben – ohne Angabe von Gründen.

Sollten Verbraucher eine Bahncard bestellen, damit ermäßigte Tickets kaufen und die Bahncard dann wieder zurückgeben, darf die Deutsche Bahn die Zahlung der Differenz zum Normalpreis verlangen, so die Richter.

Fazit

Die Deutsche Bahn gab an, die Entscheidung des EuGH überprüfen zu wollen. Für die meisten Kunden der Bahn habe das Urteil jedoch ohnehin keine Auswirkungen, so der Konzern.

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Jan Schäfer
Jan Schäfer
Copywriter

Jan Schäfer hat Germanistik, Anglistik und Zivilrecht in Münster und Perth (Australien) studiert. Er schreibt seit mehr als 14 Jahren in den Bereichen Recht, Finanzen und Software. Mit seiner umfassenden Erfahrung bereichert Jan Schäfer bereits seit 2016 das Redaktionsteam von eRecht24.

Stefan
gilt das Widerrufs recht auch wenn sich das Abu automatisch verlängert hat! Also geht es dann das ich innerhalb von 14tagen das erst weiter erworbene Abo ohne angaben von Gründen kündigen?
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Bahncard
Am Tag nach der Bestellung (bezahlt mit Paypal) habe ich per Mail an den Service die Bahncard 25 widerrufen. Dieser Widerruf wurde nicht bestätigt. Erst am Telefon konnte ich kurz vor der 14tagige Frist endgültig widerrufen und dies wurde per Mail bestätigt.

Jedoch will/kann jetzt die Bahn nicht per Paypal rückerstatte n. Sie fragen nach Iban und Bic.

Laut Widerrufsrecht (bekommen bei der Buchung) : " ....haben wir Ihnen alle Zahlungen, [...] unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen [...] zurückzuzahlen [...]. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben [...]. "

14 Tage vorbei, Rückerstattu ng mit Paypal nicht "möglich", also ist die Bahn in Zahlungsverzug und beachtet nicht den Widerrufsrecht.


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Thomas
Ich habe eine "Bahncard 25 auf Probe" online erworben. Danach stellte sich heraus, dass ich diese auf der ausgewählten Strecke garnicht nutzen konnte. Über das einzig verfügbare Onlineformular kündigte ich den Vertrag umgehend und auch bevor ich sie benutzt habe.
Darauf bekam ich eine Bestätigungsmai l zur Kündigung zum Ende der Gültigkeit. Auf telefonischer Rücksprache bestätigte man mir, dass ich die 66,....€ wohl zum Fenster rausgeschmissen habe.
Toll!!!!

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Hugo
Tja, habe gerade genau diese Situation. Ich habe eine Bahncard gekauf, wusste aber nicht, dass er nur für Reisen innerhalb Deutschlands gillt. Deshalb möchte ich meine Bestellung stornieren, aber finde es unmöglich. Keine Infos über Widerruf, keine Antwort auf Anrufe oder Emails... Richtig blöd.
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Cete
Das Geschäft mit der BahnCard ist im sog. SERVICE BahnCard ausgelagert.Die beauftragte Bank/Geldinstitut bleibt dem Nutzer unbekannt. Die legitimierte katastrophale Kundenbetreuung steht im krassen Widerspruch zu einer Dienstleistung.Die neg. Veraenderung ist besonders in den letzten 2 Jahren auffaellig.
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