Bei Online-Buchung von ryanair-Flügen dürfen keine weiteren Gebühren für EC-Karten- oder Kreditkartenzahlung erhoben werden.
Priority Boarding, Gebühr für Toilettennutzung oder gar eine Fat-Fee, bei der Übergewichtige zusätzliche Entgelte für ihren Flug entrichten müssen – all diese Dinge gibt es bereits oder wurden in der Vergangenheit bei der Billigflug-Linie ryanair angedacht. Bucht man beispielsweise sein Flugticket online, so hat man entweder die Möglichkeit, eine „Zahlkartengebühr“ in Höhe von 1,50 EUR pro Person und One-Way-Flug zu entrichten, oder aber muss sich im Falle einer Zahlung mit Kreditkarte mit einer Gebühr in Höhe von 4,00 EUR abfinden. Lediglich mittels einer gebührenpflichtigen Electron Karte ist eine Bezahlung der bestellten Tickets ohne Aufpreis möglich – allerdings ist diese Karte nicht sehr bekannt und kostet zudem eine nicht unerhebliche Summe als Jahresgebühr.
Dieser Geschäftspraxis hat nun das Kammergericht Berlin einen Riegel vorgeschoben und mit seinem Urteil vom 30. April 2009 (Az. 23 U 243/08) der Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen stattgegeben. Nach Ansicht der Richter hat der Buchende keine Möglichkeit, den Flugpreis ohne zusätzliche Gebühren begleichen zu können, weil er entweder zusätzliche Kosten bei EC- und Kreditkarten in Kauf nehmen muss oder eine entsprechende Electron zur kostenlosen Zahlung beantragen muss, die wiederum mit jährlichen Kosten verbunden ist. In der Folge gaben die Richter dem Unterlassungsanspruch statt.
Fazit:
Mit dem Urteil vom Kammergericht Berlin dürfte zunächst einmal die Gebühr für Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte wegfallen – an dieser Stelle stellt sich jedoch aber die Frage, welche Zusatzgebühr den ryanair-Kunden anstelle der Gebühren für die Zahlungsabwicklung demnächst überraschen wird.
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