Als Reaktion auf ein aktuelles Urteil des BGH bietet Google Shopbetreibern nun die Möglichkeit, die Versandkosten in der Produksuche anzuzeigen.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: I ZR 140/07), in dem entschieden wurde, dass Verbrauchern bei Preisangaben in Preissuchmaschinen auch die Versandkosten angezeigt werden müssen. Händler sind nach deutschen Recht verpflichtet anzugeben, ob neben dem Preis der Ware zusätzliche noch Liefer- und Versandkosten anfallen. Die Angabe der Versandkosten im Shop ist nicht ausreichend. Bisher war diese Funktion bei der Google-Produktsuche jedoch nicht vorgesehen. Nun hat Google reagiert und schreibt dazu im Google-Blog:
Versandkosten jetzt in Google Produktsuche Deutschland
Wer im Internet einkauft, findet günstige Angebote. Es ist jedoch wichtig, die genauen Kosten der geplanten Käufe zu kennen. Deshalb freuen wir uns Ihnen mitzuteilen, dass ab heute Versandkosten in den Suchergebnissen der Google Produktsuche für Deutschland angezeigt werden. Damit Käufer genaue Preisinformationen erhalten, empfehlen wir Ihnen dringend Versandwerte für alle Ihre Artikel in der Google Produktsuche anzugeben, falls Sie dies noch nicht getan haben. Achten Sie bitte darauf, dass die von Ihnen angegebenen Artikel- und Versandpreise die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten und, dass Ihr Anzeigename unseren redaktionellen Richtlinien entspricht, indem Sie Angaben zu Mehrwertsteuer und Versand gegebenenfalls aus Ihrem Anzeigenamen entfernen.
Fazit:
Die Google-Produktsuche übernimmt die Versandkosten in der Regel nicht automatisch aus den Shops. Nachdem Google nun die technischen Möglichkeiten geschaffen hat, sollten Händler und Shopbetreiber die Angaben möglichst schnell einpflegen, um Abmahnungen zu vermeiden.
Autor: RA Sören Siebert - Rechtsberatung rechtsicherer Onlineshop
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