Wer sich regelmäßig im Internet über neue Notebooks auf dem Laufenden hält, der wird sicherlich die beliebten Notebooks von Apple kennen – konkret gemeint ist das Macbook Pro und das Macbook Air, das im Handel normalerweise zwischen 1299 EUR und 1699 EUR kostet.
Umso mehr dürften sich Kunden gefreut haben, als die Notebooks bei OTTO Ende Juli 2009 zum Preis von lediglich 49,95 EUR zzgl. Versand zum Verkauf angeboten wurden – innerhalb kürzester Zeit wurden mehr als 6.500 Geräte bestellt und der Kunde erhielt eine entsprechende Bestellbestätigung via Mail.
Nach Bekanntwerden des Fehlers bei OTTO teilte man den Kunden mit, dass eine Lieferung zu solch einem Preis nicht erfolgen könne und entschuldigte sich bei den Bestellern mit einem Einkaufsgutschein über je 100 Euro sowie der Verlosung von 50 Notebooks.
Indes wurde bekannt, dass einige Kunden gegenüber OTTO auf die Erfüllung des Vertrags bestehen und teils angekündigt hätten, die Notebooks vor Gericht einklagen zu wollen.
Fazit:
Es ist oft nicht einfach zu entscheiden, ob in derartigen Fällen ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, ob diese erfüllt werden müssen oder hier ein Recht zur Anfechtung besteht und ob der Händler dann Schadensersatz leisten muss. Die Frage des Vertragsschlusses hängt im Wesentlichen von der Gestaltung der Kaufprozesse im Shop sowie der entsprechenden AGB ab. Durch eine entsprechende rechtliche Gestaltung können Händler derartige Probleme im Vorfeld umgehen.
RA Sören Siebert - Rechtsberatung rechtsicherer Onlineshop
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).