Das AG Fürth hatte kürzlich in zwei Fällen zu entscheiden, ob das Versandhaus Quelle im Internet falsch ausgezeichnete Flachbildfernseher auch für einen Bruchteil des eigentlichen Preises liefern musste.
Was war geschehen
Quelle bewarb im Jahr 2007 in seinem Online-Shop den Preis für Flachbildschirme viel zu niedrig. Diese waren mit einem Preis von 199 € anstelle von 1999 € ausgezeichnet. Viele Kunden nutzen die scheinbare Gelegenheit für ein Schnäppchen und bestellten daraufhin das Gerät. Das Versandhaus bemerkte den Fehler, unternahm zunächst jedoch nichts und schrieb die Kunden erst ca. zwei Wochen nach Bestellung der Ware an um Ihnen dann mitzuteilen, dass die Bestellung aufgrund eines Irrtum nichtig sei.
Entscheidung des Gerichts
Das Amtsgericht Fürth (Urteile vom 11.08.2009, Az.: 310 C 2349/08 und Az.: 360 C 2779/08) hat nun entschieden , dass Quelle die Ware trotzdem gegen Zahlung von 199 € plus Versandkosten liefern muss. Die Anfechtung durch Quelle ist in diesen Fällen nicht rechtzeitig erfolgt und damit nicht wirksam. Eine derartige Verzögerung der Vertragsanfechtung sei im konkreten Fall unbegründet und damit nicht hinnehmbar, urteilte das Gericht. Dem vollautomatischen Prozess hätte Quelle gerade "nicht handlungsunfähig, quasi gefesselt, zusehen" müssen. Quelle hätte ab dem Zeitpunkt indem das Versandhaus von dem Fehler wusste, den vollautomatischen Prozess unterbrechen können. Es hat also in der Macht des Verkäufers gestanden, die automatische Bestellbestätigungen zu unterbinden. Eine erst zwei Wochen nach Bestellung erfolgte Anfechtung sei deshalb definitiv nicht rechtzeitig erfolgt.
Fazit:
Quelle hat geschlafen und das Gericht hat im Sinne der Verbarucherinnen und Verbraucher entschieden. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und widerspricht der Feststellung des BGH aus dem Jahr 2005. Dieser hatte damals festgestellt, dass in solchen Situationen eigentlich immer ein Irrtum des Händlers gegeben ist und er deshalb das Recht hat, den Vertrag zu stornieren und anzufechten. Für Betreiber von Online-Shops gilt deswegen: Um auf „Nummer sicher“ zu gehen, sollten die Preisausschreibungen regelmäßig überprüft werden, damit bei einem Fehler, möglichst schnell reagiert werden kann.
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