Wer sich bisher mit anwaltlicher Hilfe gegen eine unberechtigte Forderung von Betreibern einer Abofalle im Internet zu Wehr gesetzt hat, musste die eigenen Anwaltskosten im Regelfall auch dann selbst zahlen, wenn die Forderung der Abofallen-Betreiber nicht rechtmäßig war.
Allen Opfern von Abofallen im Internet dürfte nun ein kürzliche verkündetes Urteil des Amtsgericht Karlsruhe neue Hoffnung geben, in Zukunft die zur Abwehr der ungerechtfertigten Forderung anfallenden Abmahnkosten in Form von Schadensersatz erstattet zu bekommen.
Was war passiert?
Ein Internet-Nutzer wurde Opfer einer „Geburtstags-Archiv“-Abofalle und setzte sich in der Folge mit anwaltlicher Hilfe gegen die von der Rechtsanwältin Katja Günther geltend gemachten Forderung zur Wehr. Nachdem ein Gericht die Nichtigkeit der Forderung bestätigt hatte, verklagte er Internet-Nutzer nunmehr die Anwältin auf Schadensersatz für die zur Abwehr der Forderung angefallenen Anwaltskosten. Zu Recht, wie das AG Karlsruhe nun feststellte. (Az. 9 C 93/09).
In der Urteilsbegründung führte das Gericht aus, dass die strittige Internetseite gezielt dazu dient, die Internet-Nutzer in eine kostenpflichtige Abofalle zu locken. Zudem – so das Gericht weiter – ist auch die Tatsache, dass die Anwältin bei Androhung negativer Feststellungsklagen in etlichen Fällen die Rechnung storniert hat, ein Indiz dafür, dass die Anwältin selbst von der Unzulässigkeit der Forderung wusste. Somit musste Katja Günther nunmehr selbst 46,11 EUR sowie knapp 150 EUR Gerichtskosten aus eigener Tasche zahlen.
Fazit:
Das Urteil vom AG Karlsruhe macht deutlich, dass es sinnvoll sein kann, bei offensichtlichen ungerechtfertigten Forderungen auch den gegnerischen Anwalt auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen. Inwiefern dies im konkreten Einzelfall jedoch erfolgversprechend ist, sollte jedoch vorab mit einem entsprechend spezialisierten Rechtsanwalt besprochen werden.
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