Sie sind hier: Internetrecht News E-Commerce eBay - Keine Klausel zur Wertersatzpflicht in Widerrufsbelehrung

eBay - Keine Klausel zur Wertersatzpflicht in Widerrufsbelehrung

Das  Landgericht Berlin (Az.: 52 O 88/07, Beschluss vom 15.03.2007) hatte aktuell im Rahmen einer einstweiligen Verfügung über die Wirksamkeit der so genannten Wertersatzpflichtklausel in der Widerrufsbelehrung von gewerblichen Angeboten bei eBay zu entscheiden. Danach dürfen Händler auf Online-Plattformen wie eBay die gängige und oftmals verwendete Klausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden.

Die Antragstellerin ist gewerbliche Händlerin für Haut- und Körperpflegeartikel bei eBay. Sie machte geltend, dass der im gleichen Bereich unternehmerisch tätige Antragsgegner im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechts Angaben über die Wertersatzpflicht gemacht hat, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Gericht führt dazu aus: „ (…) die vom Antragsgegner verwendete Formulierung über die Wertersatzpflicht bei der Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht verstößt gegen §§ 2, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO i.V.m. §§ 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BGB, da der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt (§ 346 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BGB).“

Und weiter führt das Landgericht aus: „Von dieser gesetzlichen Ausnahme von der Wertersatzpflicht wird zu Lasten des Verbrauchers nur dann abgesehen, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist (§ 257 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet aber bei Verkäufen über die Internethandelsplattform eBay nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung nicht in Textform vorliegt“. Das LG Berlin untersagte dem Antragsgegner nun im Wege einer einstweiligen Verfügung im Fernabsatzhandel mit Verbrauchern Warenangebote zu veröffentlichen oder zu unterhalten, bei denen nicht auf die bestehende Wertersatzpflicht hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt. Dem ist nicht so, wenn bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung über die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt.

Fazit:

Nach Ansicht des LG Berlin, dürfen eBay - Händler nur eine Wertersatzklausel verwenden, bei der die Formulierung, dass eine Verschlechterung der Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sei, außer Betracht bleibt. Die Verwendung der in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Wertersatzklausel ohne Beachtung dieser Einschränkung erhöht die Gefahr von Abmahnungen.  

Autor: Philipp Otto

 

Rechtsberatung AGB und Vertragsgestaltung im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.