Das Landgericht Berlin (Az.: 52 O 88/07, Beschluss vom 15.03.2007) hatte aktuell im Rahmen einer einstweiligen Verfügung über die Wirksamkeit der so genannten Wertersatzpflichtklausel in der Widerrufsbelehrung von gewerblichen Angeboten bei eBay zu entscheiden. Danach dürfen Händler auf Online-Plattformen wie eBay die gängige und oftmals verwendete Klausel gegenüber Verbrauchern nicht mehr verwenden.
Die Antragstellerin ist gewerbliche Händlerin für Haut- und Körperpflegeartikel bei eBay. Sie machte geltend, dass der im gleichen Bereich unternehmerisch tätige Antragsgegner im Rahmen des gesetzlichen Widerrufs- und Rückgaberechts Angaben über die Wertersatzpflicht gemacht hat, die nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Das Gericht führt dazu aus: „ (…) die vom Antragsgegner verwendete Formulierung über die Wertersatzpflicht bei der Belehrung über das gesetzliche Rückgaberecht verstößt gegen §§ 2, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. §§ 312 c BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Ziffer 10 InfoVO i.V.m. §§ 357 Abs. 1 und 3, 346 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BGB, da der Verbraucher nicht darauf hingewiesen wird, dass eine Verschlechterung der Ware, die durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden ist, bei einer Wertersatzpflicht wegen Verschlechterung außer Betracht bleibt (§ 346 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 BGB).“
Und weiter führt das Landgericht aus: „Von dieser gesetzlichen Ausnahme von der Wertersatzpflicht wird zu Lasten des Verbrauchers nur dann abgesehen, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss auf diese Rechtsfolge und die Möglichkeit, sie zu vermeiden, hingewiesen worden ist (§ 257 Abs. 3 Satz 1 BGB). Eine Belehrung des Verbrauchers in Textform vor Vertragsschluss findet aber bei Verkäufen über die Internethandelsplattform eBay nicht statt, da die ins Internet gestellte Belehrung nicht in Textform vorliegt“. Das LG Berlin untersagte dem Antragsgegner nun im Wege einer einstweiligen Verfügung im Fernabsatzhandel mit Verbrauchern Warenangebote zu veröffentlichen oder zu unterhalten, bei denen nicht auf die bestehende Wertersatzpflicht hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt. Dem ist nicht so, wenn bis zum Abschluss des Vertrages die Belehrung über die Wertersatzpflicht in Textform erfolgt.
Fazit:
Nach Ansicht des LG Berlin, dürfen eBay - Händler nur eine Wertersatzklausel verwenden, bei der die Formulierung, dass eine Verschlechterung der Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sei, außer Betracht bleibt. Die Verwendung der in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Wertersatzklausel ohne Beachtung dieser Einschränkung erhöht die Gefahr von Abmahnungen.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung AGB und Vertragsgestaltung im Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).
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