
Gerade Existenzgründer und Jungunternehmer, die sich im und rund um das Internet selbstständig machen sind nicht selten Fachexperten in einer ganz bestimmten Nische. Das macht durchaus Sinn, denn nur so können Sie den Kunden eine wirklich fundierte Dienstleistung anbieten, sei es bspw. eine Beratung im Bereich Suchmaschinenoptimierung, Webdesign oder auch Webcontrolling.
Allerdings wünschen sich Kunden oft ein komplexes Leistungsportfolio aus einer Hand. Deshalb ist ein zentraler Faktor, der über den Erfolg oder Misserfolg der Existenzgründung entscheidet, in wie fern der Unternehmer es versteht sich ein Netzwerk an kompetenten Kooperationspartnern aufzubauen und zu pflegen.
Das Netzwerken und Kooperieren unter Selbstständigen und Freiberuflern bietet viel Potenzial aber auch einige rechtliche sowie betriebswirtschaftliche Fragen. Diesen Fragestelllungen hat sich das vom BMWI geförderte Netzwerk Elektronischer Geschäftsverkehr angenommen und zusammen mit den IHK für München und Oberbayern, Oberfranken Bayreuth, Darmstadt, Niederbayern in Passau, Nürnberg für Mittelfranken, Rhein-Neckar, Schwaben und Würzburg-Schweinfurt einen kostenlosen Praxisleitfaden für die Kooperation von Dienstleistungsunternehmen erarbeitet.
Fazit: Kaum ein Selbstständiger kommt darum herum mit anderen Unternehmen oder Freiberuflern zu kooperieren. Sei es der Programmierer mit dem freiberuflichen Grafiker oder einer Agentur, oder der SEO-Experte mit selbstständigen Textern. Der Erfolg einer solchen Zusammenarbeit hängt meist am „mit einander können“. Jedoch sollte man gerade als Existenzgründer die rechtlichen Fallstricke einer jeden Kooperation nicht außer Acht lassen.
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).