Immer wieder ist es in den letzten Jahren im Online-Handel zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen im Zusammenhang mit der Batterieverordnung gekommen. Mit der Ablösung der Batterieverordnung durch das neue Batteriegesetz (BattG) besteht nun akuter Handlungsbedarf für Online-Händler.
Was ändert sich mit der Einführung vom neuen Batteriegesetz?
Das neue Batteriegesetz setzt einige EU-Vorgaben um, die bis dato in der Batterieverordnung noch nicht verankert waren. Zu den wichtigsten Neuregelungen gehört eine Registrierungspflicht für Unternehmen, die in Deutschland Batterien zum ersten Mal in den Verkehr bringen. Diese Neuregelung betrifft beispielsweise zahlreiche Online-Händler, die ihre Waren gleich mitsamt Batterien aus dem Ausland importieren.
Bis wann müssen sich Unternehmen registrieren?
Hierfür hat der Gesetzgeber eine ganz klare Frist gesetzt: Bis zum 28.2.2010 müssen sich alle betroffenen Unternehmen registriert haben.
Wie kann ich mich registrieren lassen?
Die Registrierung ist ausschließlich über das Internet über den Internetauftritt des Umweltbundesamtes unter www.uba.de möglich.
Fazit:
Es kann jedem Händler, der Batterien aus dem Ausland importiert, nur empfohlen werden, sich innerhalb der Frist kostenfrei beim Umweltbundesamt registrieren zu lassen, um der Gefahr wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen vorzubeugen.
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