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Preisparität – was modern klingt, könnte sich schnell zum Ärgernis für Verkäufer auf Amazon entwickeln. Unter dem Begriff „Preisparität“ vermarktet Amazon derzeit eine aktuelle Änderung der Verkaufsbedingungen auf der Plattform, die zum 31. März 2010 in Kraft tritt.
Zu diesem Zeitpunkt dürfen Verkäufer, die Waren auf Amazon zum Verkauf anbieten, die von ihnen auf Amazon zum Verkauf eingestellten Waren nicht über dritte Wege günstiger zum Verkauf anbieten. Dies betrifft beispielsweise die Online-Shops von gewerblichen Verkäufern, die ihre Waren eigentlich nur als „Nebengeschäft“ auf Amazon zu eventuell leicht angehobenen Preisen anbieten, um die für jeden Verkauf auf Amazon fällig werdende Verkaufsprovision teilweise über die Kunden rezufinanzieren. Betroffen sind aber auch andere Verkaufsplattformen.
Fazit:
Der Wunsch von Amazon, sich zukünftig die Verkaufsprovisionen für das Betreiben der eigenen Plattform zu sichern, erscheint verständlich. Ob dies allerdings durch solch eine Änderung der Verkaufsbedingungen gewährleistet werden kann und ob dadurch nicht vielmehr zahlreiche Verkäufer verärgert werden, muss abgewartet werden.?
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2012 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).