Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News E-Commerce E-Commerce: Amazon führt „Preisparität“ für Verkäufer ein

E-Commerce: Amazon führt „Preisparität“ für Verkäufer ein

Preisparität – was modern klingt, könnte sich schnell zum Ärgernis für Verkäufer auf Amazon entwickeln. Unter dem Begriff „Preisparität“ vermarktet Amazon derzeit eine aktuelle Änderung der Verkaufsbedingungen auf der Plattform, die zum 31. März 2010 in Kraft tritt.

Zu diesem Zeitpunkt dürfen Verkäufer, die Waren auf Amazon zum Verkauf anbieten, die von ihnen auf Amazon zum Verkauf eingestellten Waren nicht über dritte Wege günstiger zum Verkauf anbieten. Dies betrifft beispielsweise die Online-Shops von gewerblichen Verkäufern, die ihre Waren eigentlich nur als „Nebengeschäft“ auf Amazon zu eventuell leicht angehobenen Preisen anbieten, um die für jeden Verkauf auf Amazon fällig werdende Verkaufsprovision teilweise über die Kunden rezufinanzieren. Betroffen sind aber auch andere Verkaufsplattformen.

Fazit:

Der Wunsch von Amazon, sich zukünftig die Verkaufsprovisionen für das Betreiben der eigenen Plattform zu sichern, erscheint verständlich. Ob dies allerdings durch solch eine Änderung der Verkaufsbedingungen gewährleistet werden kann und ob dadurch nicht vielmehr zahlreiche Verkäufer verärgert werden, muss abgewartet werden.?


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

Widerrufsbelehrung 2012

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2012 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.