Bislang kannte man den Paypal-Käuferschutz nur im Zusammenhang mit Käufen auf der Auktionsplattform eBay – wurde die Waren an dieser Stelle nicht geliefert und die Transaktion über den Zahlungsdienstleister Paypal abgewickelt, so erhielt der Käufer einen Großteil seines Geldes zurück. Wie Paypal nunmehr mitteilte, gilt diese Regelungen zukünftig auch für Transaktionen im In- und Ausland, die außerhalb von eBay in Online-Shops durchgeführt werden.
So lukrativ die neue Paypal-Regelung auch schon mag, so problematisch könnte sich diese Regelung für Online-Shops entwickeln. Betrachtet man einmal die Abwicklung vom eBay-Käuferschutz bei Paypal, so wurde das Geld in der Regel vom Verkäufer zurückgefordert, wenn sich der Käufer über eine nichtgelieferte Ware beschwert hat und der Verkäufer keinen qualifizierten Versandbeleg zur Problemklärung einreichen konnte.
Fazit:
Man darf demnach gespannt sein, wie viele der vielen Online-Shops, die bislang Paypal-Zahlung anbieten, sich aufgrund des nunmehr erhöhten Verwaltungsaufwandes hinsichtlich der Versandbelege zukünftig von Paypal lossagen werden
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).