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Neue Widerrufsbelehrung: Wichtige Gesetzesänderung zum 11.06.2010

Alle Onlinehändler sollten sich den 11.06.2010 rot im Kalender anstreichen. An diesem Tag tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Das bringt für alle Onlinehändler, gleich ob Shop-Betreiber, Dienstleister oder eBay- und Amazon-Verkäufer wichtige Änderungen mit sich.

Die wichtigste Änderung ist die, dass nun auch eBay-Händler ein 14-tägiges Widerrufsrecht anbieten können. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall, sondern nur, wenn eine Belehrung unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform erfolgt.

Wichtig ist auch, dass jeder Händler verpflichtet ist, seine Rückgabe- und Widerrufsbelehrung genau zum 11.06.2010 an die dann geltende Rechtslage anzupassen. Übergangsvorschriften gibt es nicht.

auktionLesen Sie mehr zu den Hintergründen des neuen Widerrufsrechts in unserem aktuellen Beitrag "Neue Widerufsbelehrung: Was Shopbetreiber und eBay-Händler wissen müssen"


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