
Alle Onlinehändler sollten sich den 11.06.2010 rot im Kalender anstreichen. An diesem Tag tritt ein neues Widerrufsrecht in Kraft. Das bringt für alle Onlinehändler, gleich ob Shop-Betreiber, Dienstleister oder eBay- und Amazon-Verkäufer wichtige Änderungen mit sich.
Die wichtigste Änderung ist die, dass nun auch eBay-Händler ein 14-tägiges Widerrufsrecht anbieten können. Dies ist jedoch nicht automatisch der Fall, sondern nur, wenn eine Belehrung unmittelbar nach Vertragsschluss in Textform erfolgt.
Wichtig ist auch, dass jeder Händler verpflichtet ist, seine Rückgabe- und Widerrufsbelehrung genau zum 11.06.2010 an die dann geltende Rechtslage anzupassen. Übergangsvorschriften gibt es nicht.
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).
Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).