Sie sind hier: Internetrecht News E-Commerce Unwirksame Widerrufsbelehrung: Onlineshops müssen benutzte Kosmetikartikel zurücknehmen

Unwirksame Widerrufsbelehrung: Onlineshops müssen benutzte Kosmetikartikel zurücknehmen

Im Internet gibt es eigentlich nichts, was man nicht kaufen kann. Aber es gibt auch Produkte, bei denen man sich die Frage stellt, ob sie wieder zurückgesandt werden können. Wie verhält sich dies beispielsweise bei benutzen Kosmetikprodukten, können Online-Händler hier das Widerrufsrecht ausschließen? Mit dieser Frage hat sich das OLG Köln befasst.

Was war geschehen?

Die Antragsgegnerin ist Verkäuferin für Kosmetikartikel. Sie vertreibt ihre Waren über das Internetauktionsportal eBay. Antragstellerin ist eine Mitwettbewerberin. Sie hält die Widerrufs- oder Rückgabebelehrung der Antragsgegnerin für unzureichend. Dort heißt es, dass von dem Widerrufsrecht nur bei „Kosmetik … in einem unbenutzten Zustand“ Gebrauch gemacht werden kann.

Entscheidung des Gerichts

Das Oberlandesgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 27.04.2010 (Az.: 6 W 43/10) der Antragstellerin Recht gegeben und erklärten die Klausel als unwirksam. Die Richter argumentierten ihre Entscheidung damit, dass die Formulierung der Antragsgegnerin den Verbraucher im Unklaren darüber lasse, ab wann bei Kosmetikprodukten sein Widerrufsrecht ausgeschlossen sein soll. Es wird nicht klargestellt, ob beispielsweise die Entnahme eines Teils der Creme oder das bloße Entfernen der Versiegelung als Beginn der Benutzung gelten soll. Die Richter stellten zudem klar, dass es sich bei geöffneten oder benutzten Kosmetikprodukten nicht ohne Weiteres um Waren, die "auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können", handle. Einer Rückgabe angebrochener Kosmetika stünde auch der Wertverlust nicht entgegen.

Fazit:

Gerade Kosmetikprodukte waren nach überwiegender Ansicht ein typischer Fall dafür, dass hier nach der Benutzung ein Widerrufsrecht wirksam ausgeschlossen werden konnte. Die Entscheidung des OLG Köln erscheint deshalb mehr als fraglich.


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Widerrufsbelehrung 2011

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2011 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).

» Jetzt informieren...

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.