Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News E-Commerce Werbung in Onlineshops: Ist „Sehr sparsam im Energieverbrauch“ zulässig?

Werbung in Onlineshops: Ist „Sehr sparsam im Energieverbrauch“ zulässig?

6353
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Werbung in Onlineshops: Ist „Sehr sparsam im Energieverbrauch“ zulässig? 0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.

Werbung muss so gestaltet sein, dass sie den Kunden sofort anspricht. Welche Werbeaussagen dabei gemacht werden dürfen und von welchen man lieber die Finger lässt, hat das LG Freiburg entscheiden.

Was war geschehen?

Die Klägerin ist ein Wettbewerbsverband, der wettbewerbliche Unterlassungsansprüche gegen die Beklagte geltend machte. Die Beklagte handelt mit Kühl- und Gefriergeräte. Diese bewarb sie als „sehr sparsam im Energieverbrauch“. Die Klägerin hielt diese Werbung für irreführend, da von insgesamt 543 Geräten 308 Geräte der Energieeffizienzklasse A+ zuzuordnen seien, zu der auch das beworbene Produkt zähle. Zudem seien fast 17% aller auf dem Markt befindlichen Geräte mit dem Label A++ ausgewiesen und hätten somit eine deutlich bessere Energieeffizienzklasse.

Anzeige

Entscheidung des Gerichts

Das Landgericht Freiburg gab in seinem Urteil vom 12.07.2010 (Az.: 12 O 37/10) der Klägerin Recht. Die Richter sind der Ansicht, dass die Werbung des Beklagten als irreführend und daher als wettbewerbswidrig anzusehen ist. Werbung sei irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben enthält. Die Aussage als „sehr sparsam im Energieverbrauch“ sei als eine für einen Verbraucher ernst genommene Beschreibung der Ware zu qualifizieren. Der Durchschnittsverbraucher, der angemessen gut unterrichtet und angemessen aufmerksam und kritisch sei, weiß, dass der Energieverbrauch durchaus gemessen werden kann.

Die Einteilung in Energieeffizienzklassen sei ihm vom Grundsatz her bekannt. Unter diesen Umständen messe er der Aussage „sehr sparsam im Energieverbrauch“ einen nachprüfbaren und deshalb für ihn auch erheblichen Erklärungswert zu. Zudem wisse selbst der aufgeklärte Verbraucher nicht, dass heutzutage mehr als 50% aller Geräte zu den beiden höchsten Effizienzklassen zählen. Dasselbe gilt hinsichtlich des Umstandes, dass bereits 17% aller Geräte die Energieeffizienzklasse A++ haben. Aufgrund der Bezeichnung „sehr sparsam“ erwartet er vielmehr, dass sich das Gerät im obersten Bereich der Sparsamkeit bewegt. Letzteres sei nach Ansicht der Richter aus den dargelegten Gründen nicht der Fall.

Fazit:

Je besser ein Händler seine Waren bewirbt, umso gewinnbringender kann er seine Waren an den Mann oder die Frau bringen. Dabei muss er allerdings beachten, dass seine Aussagen wahrheitsgemäß und nicht irreführend sind.

#LSRfrei: Sie dürfen diesen Beitrag gern kostenfrei zitieren und darauf verweisen.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Quellverweis heraus.

Werbung in Onlineshops: Ist „Sehr sparsam im Energieverbrauch“ zulässig?

Anzeige

eRecht24 Newsletter

Bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

Ihre E-Mail:

Anzeige

Neuste Nachrichten zum Internetrecht als Newsletter Neuste Nachrichten zum Internetrecht als RSS-Feed Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Google+ Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Facebook Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Twitter Neuste Nachrichten zum Internetrecht auf Youtube

Empfehlung

Widerrufsbelehrung 2013

Cover E-Book Widerrufsrecht

Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2013 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung.

» Jetzt informieren...

eRecht24 Newsletter

Melden Sie sich jetzt kostenlos an und bleiben Sie zu allen rechtlichen Fragen im Internet auf dem Laufenden:

-- oder --
Wir halten uns an den Datenschutz.

Sören Siebert auf

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.