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Die EU ist bestrebt, Diskriminierungen von EU-Bürgern möglichst zu beseitigen. Deshalb plant der europäische Gesetzgeber, Betreiber von Online Shops dazu zu verpflichten, Produkte in deren Online-Shops in alle 27 EU-Staaten liefern zu müssen. Es wurde bereits ein entsprechender Gesetzesentwurf vorgelegt.
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In der Regel bieten Online Händler ganz bewusst neben dem Inlandsversand nur den Versand ins angrenzende europäische Ausland an. Kleinere oder weit entfernte Länder, die sich zwar noch in der EU befinden, sind in der Regel unbedeutend für den Verkäufer. Begründet wird dies meist mit der Tatsache, dass der Händler über keine Kenntnisse von der Rechtslage in diesen EU-Ländern verfügt und ihm in der Regel der Aufwand für logistische Fragen zu groß ist.
Gerade diese Möglichkeit, sich frei zu entscheiden, ob man einen Versand in einen Mitgliedsstaat der EU anbietet oder nicht, könnte bald der Vergangenheit angehören. Eine entsprechende Regelung zur Änderung der Richtlinie für Verbraucherrechte wurde im Artikel 22a vorgeschlagen, nach welchem Verbraucher im Fall eines Vertragsschlusses im Fernabsatz vom Händler berechtigt sein sollen, die Lieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlangen.
Der Händler soll gerade dann dazu verpflichtet sein, wenn dies „technisch durchführbar“ ist und der Verbraucher alle zur Erfüllung notwendigen Kosten trägt. Allerdings bestünde für den Händler die Pflicht, den Verbraucher über die spezifischen Kosten vorab zu informieren, damit Letzterer noch vor Vertragsschluss weiß, welche Kosten ihn erwarten werden.
Nach diesem Wortlaut besteht für den Online Händler jedoch keine grundsätzliche Verpflichtung, von vornherein den Versand auf alle EU-Länder zu erweitern, wenn sie dies nicht wünschen. In der Praxis wäre eine solche Pflicht nahezu unmöglich umzusetzen und würde wohl das „Aus“ für viele Internethändler bedeuten. Vielmehr sollen Verbraucher aus dem EU-Ausland das Recht bekommen, von Händlern innerhalb der Europäischen Union Lieferung zu verlangen.
Fazit
Online-Händler können erstmal noch durchatmen: Da sich die Richtlinienänderung noch in der Diskussionsphase befindet und noch längst nicht „beschlossene Sache“ ist, können noch einige Jahre vergehen, bis die Richtlinienänderung – wenn überhaupt - in Kraft tritt.
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