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Aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes hat der Gesetzgeber einen neuen Gesetzesentwurf verfasst, der die Widerrufsbelehrung neu regelt. Tritt die Gesetzesänderung in Kraft, werden Shopbetreiber ihre Widerrufsbelehrung abändern müssen. Dabei ist folgendes zu beachten.
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Sinn und Zweck der Neureglung ist es, den Verbraucher zu schützen. Denn der Verbraucher steckt bei Vertragsschluss in einer besonderen Situation. Nach Ansicht des EuGH habe er während des Abschlusses des Vertrags keine Möglichkeit die Eigenschaften zu überprüfen.
Der Gesetzgeber hat bei der aktuellen Änderung eine Übergangsfrist von 3 Monaten vorgesehen. Die neue Widerrufsbelehrung ist noch nicht in Kraft, wir informieren Sie wenn dies der Fall ist.
Fazit
Dies wird nicht die letzte Änderung des Widerrufsrechtes sein. Denn in der Entscheidung „Heinrich Heine“ wurde vom EuGH die Frage aufgeworfen, ob der Verbraucher in der Belehrung darüber aufgeklärt werden muss, dass im Fall des Widerrufs Kosten der Hinsendung übernommen werden müssen.
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Der eRecht24 Praxisratgeber "Neues Widerrufsrecht 2012 für Onlineshops, eBay, Amazon & Co." enthält zahlreiche Hinweise und Muster zur neuen Widerrufsbelehrung (gültig ab 04.08.2011).