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Einige Sportartikelhersteller wie adidas wollen zukünftig erreichen, dass ihre Produkte nur über die eigene Website oder über lizenzierte Handelspartner vertrieben werden können. Im gleichen Zug würde es anderen Händlern somit verboten werden, die Produkte der Hersteller über Internet-Plattformen wie Amazon anzubieten. Das Kartellamt überprüft diese Regeln nun.
Laut Heise Online wurde bereits bestätigt, dass sich das Bundeskartellamt mit den Lieferbedingungen des japanischen Schuhherstellers Asics auseinandersetzt. Zudem lägen Beschwerden gegen den Hersteller Adidas vor, der beabsichtigt, dass ab 2013 europaweit sämtliche Adidas- und Reebokprodukte nur bei Erfüllung genauer Vorgaben im Internet verkauft werden dürfen.
Eine ähnliche Regelung hatte Adidas bereits beim Vertrieb über Einzelhandelsketten durchgesetzt. Zwar gebe es immer einzelne Beschwerden von Händlern gegen große Hersteller, doch könne zumindest angenommen werden, dass etwas Kartell-rechtswidriges vorliege. Das Verfahren gegen Asics könnte ein Wegweiser für andere Hersteller sein, da mit den Lieferbedingungen ebenso der Ausschluss des Vertriebs über Online-Plattformen kontrolliert wird. Der Ausgang der Untersuchung sei jedoch offen.
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Fazit
Je nach Ausgang der Untersuchung können werden sich Onlinehändler darauf einstellen müssen, dass in Zukunft Waren bestimmter Hersteller nicht mehr frei über den eigenen Onlineshop oder Verkaufsplattformen wie eBay oder Amazon vertrieben werden können.
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Sören Siebert auf Google+