Die Erziehung von Kindern ist so eine Sache. Aber gleich das Kind verkaufen? bei eBay? War ja nur ein Scherz, so die Eltern eines sieben Monate alten kleinen Jungen, die ihren Sohn bei eBay zum Verkauf angeboten haben. Für das Startgebot von einem Euro bestand die Möglichkeit das Baby beim Online-Auktionshaus zu kaufen.
Witze und das Verständnis von Humor sind auch so eine Sache. Der Humor der Eltern stieß bei anderen eBay-Usern und der Polizei nicht auf Gegenseitigkeit. Nach dem abgewandelten Motto von Hape Kerkeling: Witzigkeit kennt doch Grenzen, wurde die eBay-Auktion gestoppt, das Baby dem Jugendamt übergeben und gegen die Eltern ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Kinderhandels eingeleitet.
Fazit:
Ungeklärt ist bislang, was die lustigen Eltern demnächst zum Verkauf bei eBay anbieten wollen. Vielleicht die Oma? Dieser Fall aus dem bayerischen Krumbach ist allerdings nur ein Beispiel für kuriose Verkaufsangebote bei Online-Auktionshäusern wie eBay. Ein Überblick über Auktionen von Kuriositäten bei eBay zeigt weitere interessante Beispiele.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Internetrecht: Rechtsanwalt Sören Siebert
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