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Neue Obergrenzen bei eBay-Versandkosten

In gut zwei Wochen tritt bei dem Online-Auktionshaus eine wichtige Änderung in Kraft. Ab dem 15.06.08 führt eBay "maximale Versandkosten" ein. Dabei wird für bestimmte Produkte und Warengruppen genau festgelegt, wieviel der Versand zwischen Verkäufer und Käufer im teuersten Fall kosten darf. Hintergrund sind anhaltende Beschwerden von Kunden über hohe oder erhöhte Versandkosten.

In folgenden Unterkategorien werden ab Juni die maximalen Versandkosten neu festgelegt: USB-Speichersticks (maximale Kosten für Versand 6,00 Euro), RAM-Speicher (6,00 Euro), CD- & DVD-Zubehör von Computern (6,00 Euro), Festplatten (8,00 Euro), Kabel und Adapter von Computern (5,00 Euro), Computer-Gehäuse (8,00 Euro), Eingabe- und Lesegeräte für Computer (6,00 Euro), Notebookzubehör (6,00 Euro), Software für Virenschutz und Datensicherheit (5,00 Euro), Betriebssystem-Software (6,00 Euro), Software Tools und Hilfsprogramme (5,00 Euro), Speicherkarten für Foto und Camcorder (6,00 Euro), Zubehör für Digitalkameras (5,00 Euro), Zubehör für Handy, PDA und Organizer (5,00 Euro), Zubehör für MP3-Player (5,00 Euro), GPS (8,00 Euro), Kopfhörer für Audio und Hi-Fi (6,00 Euro), Handys (8,00 Euro), PC- und Videospiele (5,00 Euro), DVDs (5,00 Euro), Beleuchtung für den Garten (8,00 Euro), Lampen und Licht für Heimwerker (6,00 Euro) und in der Kategorie Möbel und Wohnen (8,00 Euro), Produkte in der Unterkategorie Total Verrücktes (Kategorie Sammeln und Seltenes, 5,00 Euro), Großhandel und Sonderposten für Business und Industrie (8,00 Euro) und Zahnpflege-Produkte (5,00 Euro). In der Kategorie Uhren und Schmuck wurden die Obergrenzen wie folgt festgelegt: Plattierter Silberschmuck (5,00 Euro), Plattierter Goldschmuck (5,00 Euro), Perlenschmuck (5,00 Euro), Steinschmuck (5,00 Euro), "weitere Armbanduhren" (5,00 Euro) und Modeschmuck (5,00 Euro).

Angebote in den genannten Kategorien, die höhere Versandkosten zugrunde legen, können dann erst gar nicht mehr in das System eingestellt werden. Verkäufer, die dies nicht beachten werden aber beim Erstellen der Angebotsseite und dem Einstellen der Ware mit einem Warnhinweis auf die Überschreitung hingewiesen. eBay hat sich bei der Festlegung der Versandkostenobergrenze an den durchschnittlichen Versandkosten in den jeweiligen Kategorien orientiert. Ergebnis sind die drei Stufen in Höhe von 5,00 Euro, 6,00 Euro und 8,00 Euro.

Fazit:
Die Maßnahme von eBay dient aus Sicht des Unternehmens in erster Linie dazu, negative Kauferlebnisse der Kunden durch überhöhte Versandkosten zu verhindern. Darüberhinaus wird der Kauf beim Online-Auktionshaus eBay für die Verbraucher dadurch aber auch übersichtlicher und kann besser kalkuliert werden.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung
Online-Auktionen: Rechtsanwalt Sören Siebert


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