eRecht24 - Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert

Sie sind hier: Home News E-Commerce E-Mail-Werbung: Grenzen gewerblicher Nachfrage per Fax und E-Mail

E-Mail-Werbung: Grenzen gewerblicher Nachfrage per Fax und E-Mail

Anzeige

Der Bundesgerichtshofs hatte in zwei Fällen darüber zu entscheiden, inwieweit es Unternehmen verboten ist, Waren oder Dienstleistungen mittels Telefaxschreiben oder E-Mail nachzufragen. Ein Unternehmen habe mit der Veröffentlichung der Nummer des Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen sein Einverständnis erklärt, dass Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß für Kaufanfragen nutzten, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens bezögen.

In dem ersten Fall hatte ein Fahrzeughändler per Telefax bei einer Toyota-Vertretung sein Interesse zum sofortigen Ankauf von drei bestimmten Toyota-Modellen - neu oder gebraucht - bekundet. Im zweiten Fall hatte der Anbieter eines Online-Fußballspiels per E-Mail bei einem kleineren Fußballverein angefragt, ob er auf der Website des Vereins ein Werbebanner für sein Produkt gegen Umsatzprovision platzieren dürfe.

Werbung unter Verwendung von Faxgeräten oder E-Mail ist als unzumutbare Belästigung verboten, wenn keine Einwilligung des Adressaten vorliegt. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen privaten und gewerblichen Adressaten. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen "Werbung" im Sinne
der entsprechenden Vorschrift sind. Für das Schutzbedürfnis des Inhabers eines Telefax- oder E-Mail-Anschlusses sei es unerheblich, ob er unaufgefordert Kaufangebote für Waren oder Dienstleistungen erhält oder ihm Anfragen zugehen, in denen etwa Immobilien oder Antiquitäten nachgefragt werden. Der Bezug von Waren und Dienstleistungen, die ein Unternehmen für
seine Geschäftstätigkeit auf dem Markt benötige, diene zudem mittelbar der Förderung seines Absatzes.

Damit kam es auf die Frage an, ob die Adressaten in den beiden Fällen sich damit einverstanden erklärt hatten, dass ihnen über das Telefaxgerät oder per E-Mail Angebote zugehen. Der Bundesgerichtshof ist im Fall der Toyota-Vertretung davon ausgegangen, diese habe mit der Veröffentlichung der Nummer des Telefaxanschlusses in allgemein zugänglichen Verzeichnissen
ihr Einverständnis erklärt, dass Kunden den Anschluss bestimmungsgemäß für Kaufanfragen nutzten, die sich auf die übliche Verkaufstätigkeit des Unternehmens bezögen. Sofern sich nicht im Einzelfall etwas anderes aus den Umständen ergebe, erstrecke sich dieses Einverständnis auch auf Anfragen gewerblicher Nachfrager. Entsprechendes gelte, wenn ein Unternehmen seine E-Mail-Adresse - etwa auf seiner Homepage -veröffentliche. Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen.

In Anwendung dieser Grundsätze hat der Bundesgerichtshof die Anfrage des Fahrzeughändlers an die Toyota-Vertretung nicht als wettbewerbswidrig angesehen, weil insofern von einer konkludenten Einwilligung auszugehen sei. Hingegen hat der Bundesgerichtshof in der Anfrage hinsichtlich des Werbebanners für ein Online-Fußballspiel eine belästigende Werbemaßnahme
gesehen, die zu untersagen sei. Weder gehöre das Angebot von Bannerwerbung gegen Entgelt auf der eigenen Homepage zum typischen Vereinszweck eines Fußballvereins, noch sei die von einem Fußballverein auf seiner Homepage zur Kontaktaufnahme angegebene E-Mail-Adresse für derartige Anfragen bestimmt.

Quelle: Bundesgerichtshof, www.bundesgerichtshof.de, Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 75/06, I ZR 197/05

Fazit:

Unternehmer müssen also genau darauf achten, inwieweit der Empfänger eines solchen Werbeangebotes dem Erhalt des Faxes oder der Mail potentiell zugestimmt hätte. Grundsätzlich stellen solche Werbemaßnahmen eine unzumutbare Belästigung dar. Dabei ist aber immer im Einzelfall zu entscheiden, wie die unterschiedliche Bewertung des Falles Toyota und des Falles Online-Fussballspiel zeigt.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung eCommerce und Online-Werbung: Rechtsanwalt Sören Siebert 


Existenzgründer, da wo Chefs die Rechnung noch selber schreibenExistenzgründer, Selbstständige und Freiberufler! Haben Sie die ewigen Mühen und Fehler beim "Word Copy&Paste" Rechnung schreiben satt? Scheuen Sie die Kosten und die unnötigen Funktionen einer teuren Rechnungssoftware?
» Dann schreiben Sie Rechnungen. Einfach, Finanzamt sicher, online!

 

Weiterführende Artikel, Urteile & News
Beitrag weitergeben und Bookmarken

E-Book Aktion

KEINE CHANCE FÜR ABMAHNER!

Die Bestseller von eRecht24 im Dreierpack

Anwaltswissen im Dreierpack
Die eRecht24 Praxisratgeber "Die rechtssichere Website", "Die Abmahnung im Internet" und "Existenzgründung im Internet" von Rechtsanwalt Sören Siebert jetzt zum Vorzugspreis für nur 19,80 € (inkl. 19% USt.)

» Zum Dreierpack...

Empfehlung


SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Gedruckte Gesetzessammlungen nach Maß
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Stellen Sie sich Ihre eigene Gesetzessammlung zusammen!

Suchen Sie sich beliebige Gesetze und Vorschriften für Ihr ganz individuelles Gesetzbuch aus. Dann einfach bestellen und am nächsten Tag professionell gedruckt in den Händen halten.

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Sie erstellen oder managen Webprojekte für Kunden? Dann überzeugen Sie zusätzlich als Web Business Manager/in bei Ihren Auftraggebern - mit Zertifikat! Mehr Informationen zum: Fernstudium für Webdesigner mit Zertifizierung, Weiterbildung für IT-Berater, Lehrgang für Webmaster.




Rechtsberatung

  • Rechtsanwälte
    Anwalt.de Anwaltsdatenbank

    Finden Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei Ihren rechtlichen Fragen und Problemen unterstützt.
  • eBay Rechtsberatung
    vom Rechtsanwalt via E-Mail oder Telefon, schnell und preiswert.
  • Rechtschutz-Versicherung
    Der sichere Schutz durch einen Rechtsanwalt bei Aktivitäten im Internet.
Internetrecht