WhatsApp: Nutzer müssen Datenweitergabe an Facebook zustimmen

(4 Bewertungen, 3.00 von 5)

Worum geht's?

Die Zeit läuft. Wer weiterhin über den beliebtesten Messenger der Welt kommunizieren will, muss bis zum 8. Februar neuen Nutzungsbedingungen zustimmen. Dazu gehört auch der Transfer von WhatsApp-Daten an den Mutterkonzern Facebook. Betroffen sind unter anderem Telefonnummern und IP-Adressen. Und zwar auch von solchen App-Nutzern, die gar keinen Facebook-Account besitzen.

Erzwungene Entscheidung

Wer in diesen Tagen die Smartphone-Anwendung von WhatsApp öffnet, gelangt zunächst zu einem Info-Fenster. Hier wird auf die neuen Richtlinien hingewiesen und zu weiteren Informationen verlinkt. Noch können Nutzer über die Schaltfläche „Jetzt nicht“ zu ihren Chatverläufen gelangen. Ab 8. Februar allerdings ist das nicht mehr möglich. Wer alte Nachrichten lesen oder neue verfassen will, muss dann mit einem Klick auf „Zustimmen“ in die neuen Nutzungsbedingungen einwilligen. Dabei verdienen vor allem die Änderungen beim Datenschutz Beachtung. Sie erleichtern dem Zuckerberg-Imperium die Verarbeitung von sensiblen Informationen für seine anderen Dienste.

Opt-Out bald unmöglich

Dass das soziale Medium in großem Umfang Daten von Internet-Nutzern sammelt, ist nicht neu. Datenschützer warnten deshalb auch bisher schon vor dem Download der Anwendung: Die Nutzung auf einem geschäftlich genutzten Smartphone verstößt gegen die DSGVO. Bisher allerdings war es WhatsApp-Nutzern noch möglich, durch Änderungen der Voreinstellungen die Weitergabe von Informationen einzugrenzen. In der neuen WhatsApp-Richtlinie heißt es nun aber: „Als Teil der Facebook-Unternehmen erhält WhatsApp Informationen von und teilt Informationen mit den Facebook-Unternehmen (…) um dein Werbeanzeigen- und Produkterlebnis hinsichtlich Produkten von Facebook-Unternehmen zu verbessern.“

USA: Forderungen nach Zerschlagung

Erst vor wenigen Wochen hatte die US-Kartellbehörde, die Federal Trade Commission (kurz: FTC) gefordert, dass WhatsApp und Instagram von Facebook abgelöst werden müssten. Mit Unterstützung der General-Staatsanwälte von über 40 Bundesstaaten verklagte sie den Konzern wegen illegaler Monopolbildung. Mit rechtswidrigen Mitteln habe Facebook die potenziellen Konkurrenten aufgekauft und verhindere nun einen fairen Wettbewerb auf dem Markt der sozialen Medien. Die Leidtragenden seien Verbraucher, Werbetreibende und Drittanbieter von Smartphone-Apps. Die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp allerdings könnten eine Loslösung von Facebook noch schwieriger machen.

Fazit

Noch immer ist WhatsApp weltweit der am meisten verbreitete Messenger. Auch in Deutschland chatten über die Anwendung jeden Tag rund 58 Millionen Menschen. Die hohen Nutzerzahlen erschweren den Wechsel zu alternativen Anbietern. Nun also soll die schon lange kritisierte Verzahnung mit Datenkrake Facebook noch stärker werden. Ob sich die Fans des Dienstes davon beeinflussen lassen, bleibt abzuwarten.

eRecht24 Praxis Guide
Rechtssichere Webseiten:
Alles, was Sie wissen müssen
In unserem Guide erklären wir Ihnen in 12 Schritten, wie Sie eine Website rechtssicher erstellen - von der Wahl des Domainnamens über Impressum und Datenschutzerklärung bis hin zu E-Mail- und Newslettermarketing.
Guide jetzt kostenfrei herunterladen!

Name: Bitte Name angeben.

E-Mail-Adresse: Bitte korrekte E-Mail-Adresse angeben.

Ja, bitte senden Sie mir den kostenfreien Guide zu. Ich bin damit einverstanden, dass eRecht24 mir regelmäßig aktuelle Rechts-Updates, Praxistipps und Angebote aus den Bereichen Datenschutz und Internetrecht per E-Mail zusendet. Ich kann jederzeit form- und kostenlos widersprechen. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
Vielen Dank!
Wir nehmen es mit dem Schutz Ihrer Daten genau und halten uns an die rechtlichen Vorgaben des Double-Opt-In. Bitte bestätigen Sie zuerst Ihre E-Mail-Adresse. Dann stellen wir Ihnen den Guide kostenfrei zur Verfügung.
Tipp: In unseren Premium-Paketen stehen Ihnen mehr als 10 praktische Guides mit Handlungsempfehlungen und passenden Generatoren und Tools zu verschiedenen Themen (Datenschutz, Urheberrecht, Marketing & Co.) kostenfrei zur Verfügung. Die Premium Praxis Guides werden sie regelmäßig aktualisiert, damit Sie stets auf dem neuesten Stand sind.
Anke Evers
Journalistin und Texterin, freiberuflich

Anke Evers absolvierte ihr Studium in Sozial- und Kommunikationswissenschaft und hat als Redakteurin für verschiedene Radio- und Fernsehsender gearbeitet. Seit mehr als zwei Jahrzehnten arbeitet Anke Evers als freiberufliche Journalistin im Online-Bereich. Ihre umfassende Fachkenntnis bringt sie seit 2015 in das Redaktionsteam von eRecht24 ein, wo sie insbesondere für die Erstellung von News-Beiträgen verantwortlich ist.


Ich möchte mit eRecht24 chatten!
Datenschutzhinweis: Ihre Daten und Ihre Chateingaben werden in unserem Chat-Tool Brevo verarbeitet, sobald Sie zustimmen, den Chat mit uns zu beginnen. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit zurücknehmen. Details hierzu entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
eRecht24 - Unsere praktischen Tools und hilfreichen Tutorials

mitgliederbereich teaser

Exklusiv für unsere Mitglieder

Alles was Webseitenbetreiber, Agenturen und Selbständige wirklich brauchen: Tools, Wissen, Musterverträge, Erstberatung und Live-Webinare.

Mehr Informationen

dsgvo teaser

Jetzt eRecht24 Premium Affiliate werden

Als eRecht24 Premium Affiliate Partner empfehlen Sie eine Lösung, mit der bereits mehr als 370.000 Webseiten erfolgreich rechtlich abgesichert wurden und erhalten dafür eine 25% Lifetime Provision!

Jetzt Affiliate werden

webinar teaser

Online Schulung mit RA Siebert

Die 7 häufigsten Abmahnfallen auf Webseiten und wie Sie diese einfach und ohne teuren Anwalt vermeiden. So haben Abmahner keine Chance!

Mehr Details