Facebook: US-Handelsbehörde darf auf Zerschlagung des Konzerns klagen

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Worum geht's?

Facebooks Übernahme von WhatsApp und Instagram liegt schon Jahre zurück. Erst 2020 allerdings reichte die Federal Trade Commission (kurz: FTC) deswegen Klage ein. Der Vorwurf: Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung um die Konkurrenz auszuschalten. Der zuständige Richter reagierte damals verärgert: Die Behörde habe versäumt, ihre Behauptung mit Fakten und Zahlen zu belegen. Im zweiten Anlauf allerdings wurde die Klage nun akzeptiert.

Belege für Monopolstellung nachgereicht

Dieses Mal habe Facebook wohl kein Glück gehabt, lässt Richter James E. Boasberg in seiner jüngsten Stellungnahme durchblicken. Die FTC habe ihre ursprüngliche Klageschrift ergänzt, abgeändert und mit zahlreichen zusätzlichen Fakten versehen. Wichtigster Punkt: Die Behörde könne ihre Ansicht belegen, dass der Zuckerberg-Konzern auf dem Markt der sogenannten „persönlichen sozialen Netzwerke“ eine Vormachtstellung einnehme. Darunter fallen nach der Definition der FTC ausdrücklich nur solche Plattformen, bei denen es in erster Linie um die Pflege persönlicher Beziehungen geht. Neben Facebook seien das Snapchat und die bereits eingestellten Dienste Google+, MySpace und Friendster. Nicht als direkte Konkurrenz gelten demnach Twitter, YouTube oder TikTok, weil hier das Veröffentlichen und Auffinden von Inhalten im Mittelpunkt stehe.

Mitbewerber WhatsApp und Instagram geschluckt

Sein Quasi-Monopol habe Facebook durch wettbewerbswidrige Handlungen verteidigt, so die Vorwürfe der FTC weiter. Konkurrierende Dienste, die zu mächtig zu werden drohten, habe man deshalb übernommen. Beste Beispiele: 2012 habe der Konzern für 500 Millionen US-Dollar die Foto-App Instagram gekauft. Zwei Jahre später seien für den Messenger WhatsApp sogar 22 Milliarden US-Dollar bezahlt worden. In beiden Fällen hatte die Wettbewerbsbehörde zum damaligen Zeitpunkt grünes Licht gegeben. Mit der Konsequenz, dass der Konzern nun gigantische Marktanteile auf sich vereint: 80 Prozent der täglich aktiven Smartphone-Nutzenden und sogar 98 Prozent im PC-Bereich, so die FTC.

Klagepunkt zu App-Richtlinien abgewiesen

Für die rundum erneuerte Klageschrift gab es von Richter Boasberg Lob: Die FTC habe ihre Hausaufgaben gemacht. Trotzdem wies er auch diesmal ihren zweiten Klagepunkt ab. Der bezog sich auf Facebook-Richtlinien für das Einbinden von Apps. Durch strenge Auflagen habe das Unternehmen auch hier verhindert, dass Dritte mit Facebook-Angeboten in Konkurrenz träten, sagt die FTC. Da der Konzern entsprechende Regelungen bereits 2018 aufgehoben hat, werden die Vorwürfe bei dem aktuellen Verfahren aber nicht berücksichtigt werden.

Fazit

Jetzt wird es ernst. Der Prozess vor dem Bezirksgericht in Washington könnte in ferner Zukunft möglicherweise tatsächlich dazu führen, dass der IT-Gigant Facebook an Macht verliert. Auf dieses Ziel wird die Handelsbehörde mit aller Kraft hinarbeiten. Doch Richter Boasberg betont, sein Lob für die Arbeit der FTC dürfe keinen falschen Eindruck erwecken. Der Ausgang des Verfahrens sei völlig offen, und an Spekulationen werde er sich ganz sicher nicht beteiligen. Auf der Seite des Zuckerberg-Konzerns wiederum setzt man darauf, die Vorwürfe im Laufe des Prozesses zerschlagen zu können. Anwältinnen und Anwälte beider Seiten haben sich auf ein langwieriges Verfahren eingestellt.

Anke Evers
Anke Evers
freiberufliche Journalistin

Anke Evers ist freiberufliche Journalistin, Autorin und Texterin und hat ihr Studium der Sozial- und Kommunikationswissenschaften an Universität Erlangen-Nürnberg absolviert.


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