Facebook: Löschpflicht wegen Rechtsverletzung gilt auch für kerngleiche Inhalte

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Worum geht's?

In einem Grundsatzurteil hat das Landgericht Frankfurt am Main den sozialen Medien mehr Verantwortung für rechtswidrige Inhalte zugeschrieben. Plattformen wie Facebook müssen demnach von sich aus nach inhaltsgleichen Posts suchen und diese ebenfalls entfernen. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. Facebook-Mutter Meta will mögliche Schritte prüfen.

Falschzitat in verschiedenen Varianten

Geklagt hatte die Grünen-Politikerin Renate Künast zusammen mit der gemeinnützigen Organisation HateAid. Streitgegenstand war ein seit sieben Jahren auf Facebook kursierendes Meme. Es verbindet ein Foto Künasts mit dem angeblichen Zitat: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal türkisch lernen!" Tatsächlich hat die ehemalige Parteivorsitzende diesen Satz nie gesagt. Vor dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 188/21) forderte sie von Facebook nicht nur die Löschung einer einzelnen URL. Vielmehr sollten auch die verschiedenen Varianten des Posts entfernt werden. So finden sich auf der Plattform beispielsweise Versionen desselben Falschzitats unter eigenen URLs. Sie unterscheiden sich beispielsweise durch Ergänzungen, Tippfehler oder durch Veränderung von einzelnen Pixeln, die für das Auge nicht wahrnehmbar sind.

Angriffe und Meinungsverzerrung

Das Gericht erkannte zunächst an, dass Renate Künast durch das Falschzitat in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt wird. Die Glaubwürdigkeit sei das Kapital eines jeden Menschen; das gelte in besonderem Maße für eine Politikerin. Im Zusammenhang mit den irreführenden Memes habe Künast auch Anfeindungen erfahren. Zudem schadeten Falschzitate auch der Allgemeinheit, indem sie den Meinungskampf verzerrten. Facebook-Betreiberin Meta habe die ehrverletzenden Posts veröffentlicht und trage daher eine Mitverantwortung. Das Gericht sprach Künast aus diesem Grund ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zu.

Suche inhaltsgleicher Aussagen zumutbar

Darüber hinaus stellte das Landgericht fest, dass zwar soziale Medien nicht pauschal sämtliche eingestellten Beiträge auf Rechtsverletzungen überprüfen müssten. Nach dem Hinweis auf das veröffentlichte Falschzitat aber habe Künast nicht jeden weiteren inhaltsgleichen Verstoß unter Angabe der URL melden müssen. Schließlich sei für die Facebook unschwer erkennbar, dass es sich bei den genannten Varianten ebenfalls um Falschzitate handele. Und auch Meta selbst habe nicht dargelegt, dass das Auffinden und Erkennen identischer und ähnlicher Memes mit anderen URLs technisch oder wirtschaftlich unzumutbar sei.

Fazit

Hat ein soziales Medium einen Hinweis auf einen rechtswidrigen Inhalt erhalten, muss es auch Varianten mit kerngleichem Inhalt sperren. Zu diesem Schluss kommt das Landgericht Frankfurt am Main in einem Rechtsstreit zwischen Facebook und der Politikerin Renate Künast. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Während Künast und die Organisation HateAid bereits von einem „Meilenstein für die Demokratie“ sprechen, will man bei der Gegenseite zunächst einmal die ausführliche Urteilsbegründung abwarten, um dann über mögliche weitere Schritte zu beraten.

Sebastian
Was ist ein "Meilenstein der Demokratie"?
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