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Das Thema ist nicht neu, doch jetzt will Hamburgs Landesdatenschützer Johann Caspar rechtliche Schritte gegen das Soziale Netzwerk einleiten. Grund: Facebook kam der Aufforderung, die automatische Gesichtserkennung europäischen Bestimmungen für Datenschutz anzugleichen, nicht nach.
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Caspar erklärt, dass der Einsatz einer automatischen Gesichtserkennung die Einwilligung der informierten Nutzer erfordert. Bei allen Nutzerfotos, die bereits in der Datenbank aufgenommen wurden, müsse die Einwilligung nachträglich eingeholt werden.
Zunächst stelle das Unternehmen Facebook eine Funktion in Aussicht, die den Nutzer informieren, bzw. eine nachträgliche Zustimmung einholen sollte. Davon ist Facebook nun ab und stellte eine neue Funktion in Aussicht, mit der Facebook-Nutzer in alle Nutzungsbedingungen pauschal einwilligen sollen. Damit gibt sich der Datenschützer nicht zufrieden, denn damit wird nicht klar, inwieweit die Nutzer über die biometrische Datenbank und Gesichtserkennung informiert werden. Zudem würde diese Funktion erst bei Neuanmeldungen greifen und wäre keine Lösung für die bisher angemeldeten 20 Millionen Nutzer, deren Fotos ohne Einwilligung in der Datenbank gespeichert sind.
Somit liegt nach Ansicht von Caspar ein Verstoß gegen das deutsche und europäische Datenschutzrecht vor und er wird nach seinen Aussagen alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente einsetzen, um dies abzustellen. Facebook könnte mit einem Bußgeld belangt werden oder mit einem Erlass einer Ordnungsverfügung.
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