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Ilse Aigner, Verbraucherministerin, reichte Beschwerde bei den US-Behörden ein. Ihre Kritik gilt der Gesichtserkennung bei Facebook. Aus ihrem Schreiben an die FTC (Federal Trade Commision) geht hervor, dass sie dem sozialen Netzwerk vorwirft, gegen das Safe-Harbor-Abkommen über den Datentransfer zwischen Europa und den USA zu verstoßen.
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Aigner schreibt, dass das weltgrößte Netzwerk eine ebenso umfassende Datenbank mit biometrischen Merkmalen erstellt, ohne dass die betreffenden Personen darüber verständlich informiert werden. Auch deutsche Datenschützer, unter anderem Johannes Caspar, halten die Gesichtserkennungs-Funktion auf Facebook für gefährlich. Diese entspricht nicht dem deutschen und europäischen Datenschutzrecht. Mittels rechtlicher Schritte will Caspar Facebook dazu bewegen, von jedem Nutzer zuvor eine Erlaubnis einzuholen. Auch nachträglich von den Nutzern, die schon in der Datenbank aufgenommen wurden.
Wegen zu vieler Verstöße gegen das Abkommen, warb Aigner im September dieses Jahres dafür, dass Fragen bezüglich der Netzpolitik besser abgesprochen und das Abkommen stärker durchgesetzt wird. Weiter meint Aigner, dass sich die deutschen Datenschutzbeauftragten künftig direkt an die FTC wenden können sollten, wenn US-Firmen gegen die hiesigen Datenschutz-Standards verstoßen.
Bereits eine Woche nach dem Brief von Aigner, reagierte Facebook entgegenkommend. So erklärt sich das Unternehmen zu Datenschutzauflagen in den USA bereit, um die Ermittlungen wegen kritisierten Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen beizulegen. Facebook änderte vor zwei Jahren diese Einstellungen, wodurch private Inhalte plötzlich öffentlich wurden. Den meisten Nutzern war dies nicht bewusst. Deswegen verpflichtet sich Facebook, künftig vor jeder Veränderung eine Bestätigung jedes einzelnen Nutzers einzuholen. Allerdings wurde in der kürzlich getroffenen Vereinbarung zwischen der FTC und Facebook die Gesichtserkennungs-Funktion nicht explizit benannt.
In ihrem Schreiben kritisierte Aigner ebenfalls, dass Facebook-Nutzer nicht ausreichend darüber informiert werden, dass die Informationen über besuchte Internetseiten 90 Tage lang gespeichert werden. Auf diese Weise kann Facebook ein Profil über den User bilden. Damit verstößt Facebook auch gegen Jugendschutz-Richtlinien
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