Anzeige

Sie sind hier: Internetrecht News Facebook Abmahnung: Beleidigender Facebook–Kommentar über Ex-Ehemann

Abmahnung: Beleidigender Facebook–Kommentar über Ex-Ehemann

6989
0 Bewertungen, Durchschnitt 0 von 5
Abmahnung: Beleidigender Facebook–Kommentar über Ex-Ehemann 0 von 5 basiert auf 0 Bewertungen.

facebook2

Dass man mit negativen Äußerungen und drastischen Formulierungen über Social Media Plattformen wie etwa Facebook vor allem hinsichtlich der Ausdrucksweise zurückhaltend sein sollte, zeigt folgender Fall.

Was war geschehen?

Anzeige

Das Amtsgericht Bergisch Gladbach hatte über den beleidigenden Charakter von Äußerungen zu entscheiden, die eine Frau über ihren Ex-Ehemann während des Scheidungsverfahrens auf ihrer Facebook Profilseite gepostet hatte. Im besagten Fall hatten zwei Freunde der Beklagten die Kommentare über Facebook gelesen und mit ihr darüber online kommuniziert.

Die Beklagte postete auf ihrer Profilseite folgende Kommentare:

„Rechnung vom Anwalt bekommen – 3.500 Euro für so ne blöde Scheidung. Frage mich, ob ein Auftragskiller nicht preiswerter wäre….“ „..eigentlich ist es unbezahlbar, den Herrn los zu sein, aber die Summe zu lesen hat mich schwer schockiert, bin aber langsam dabei mich zu beruhigen – alles wird gut.“

Daraufhin mahnte der Kläger die Beklagte durch seinen Anwalt ab, um die Facebook-Kommentare zu entfernen, künftige Äußerungen zu unterlassen sowie seine hieraus entstandenen Rechtsanwaltskosten von 402,82 Euro zu erstatten. Zwar wurden die beleidigenden Kommentare durch die Ex-Ehefrau gelöscht, die Kostenübernahme verweigerte sie jedoch.

Entscheidung des Gerichts

Das AG Bergisch Gladbach hatte mit Urteil vom 16.06.2011, 60 C 37/11 entschieden, dass es sich bei den fraglichen Kommentaren um rechtswidrige Beleidigungen im Sinne des § 185 StGB handelte, denn sie hatten einen herabwürdigen Inhalt. Dabei könnte es dahinstehen, ob die Ex-Ehefrau diese Äußerungen im geschützten Profilbereich von Facebook verfasste. Denn die Äußerungen wurden von zwei Facebook-Freunden gelesen, kommentiert und waren damit Anderen zugänglich, was Voraussetzung für die Strafbarkeit der Beleidigung und damit auch für einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch ist.

Folglich verurteilte das Gericht die Facebook-Nutzerin, dem Ex-Ehemann die aus der Beleidigung entstandenen Anwaltskosten zu ersetzen und stützte diesen Schadenersatzanspruch auf die §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 185 StGB. Darüber hinaus muss die Nutzerin noch mit strafrechtlichen Konsequenzen in Form einer Geldstrafe rechnen, wenn ihr Ex-Ehemann einen Strafantrag wegen Beleidigung stellt.

Fazit

Unbedachte, drastische Äußerungen über Social Media Plattformen können den Nutzer teuer zu stehen kommen. Das Urteil zeigt, dass Gerichte die Wahrung von Persönlichkeitsrechten in der virtuellen Welt immer wichtiger nehmen. Wer in der virtuellen Welt beleidigt, kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden.

Abmahnung: Beleidigender Facebook–Kommentar über Ex-Ehemann
Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Labels: Facebook
Anzeige

Empfehlung

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.