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Bis vor weinigen Tagen standen die neuen Nutzungsregelungen auf der Facebook-Seite „Facebook Site Governance“ für User zur Diskussion. Die Neuerungen waren nur mit einem Klick auf den „Gefällt-mir-Button“ in der eigenen Timeline zusehen. Zwar haben über 2 Millionen Nutzer die Seite geliked, aber bei weltweit über 850 Millionen Mitgliedern ist das nur ein kleiner Teil.
Das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein (ULD) und der Beauftragte für Datenschutz für Informationsfreiheit in Hamburg (HmbBfDI) haben eine gemeinsame Erklärung abgegeben und dabei die Kritikpunkte aufgezählt.
„Die Datenverwendungsrichtlinien sind weder mit europäischem noch mit deutschem Datenschutzrecht vereinbar. Eine wirksame Einwilligung der Nutzer scheitert vor allem an einer klaren Aufklärung über die Datenverarbeitung und der fehlenden Wahlmöglichkeit für die Betroffenen, die Verwendung ihrer Nutzungs- und Inhaltsdaten für Werbezwecke zu untersagen“, erklärt Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig Holstein.
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Unter anderem diese Sätze in den neuen Nutzungsbedingungen kritisieren die Datenschützer:
• „Deine weitere Nutzung von Facebook nach Änderungen an unseren Bedingungen bedeutet gleichzeitig dein Akzeptieren unserer geänderten Bedingungen“ (Abschnitt 14.6). Für ein Inkrafttreten der Änderungen sei aber ein ausdrücklicher Hinweis und eine Einwilligung der Nutzer notwendig - die Weiterverwendung könne hier nicht einfach als Einverständnis gewertet werden, wenn die Nutzer gar nicht über die neuen Nutzungsregeln aufgeklärt worden sind.“
• „Du verstehst, dass wir bezahlte Dienstleistungen und Kommunikationen möglicherweise nicht immer als solche kennzeichnen“ (Abschnitt 10.3) in Frage, weil sie gegen das Telemediengesetz verstößt (§ 6 Abs. 1).“
Auch Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter von Hamburg ist mit den Änderungen unzufrieden und erklärt, dass Facebook wieder einmal die Chance verpasst, die User selbst über den Umfang der Datennutzung durch Dritte entscheiden zu lassen. Darüber hinaus kritisiert Caspar das „umfassende Nutzertracking“, dass Facebook bei angemeldeten Nutzern durchführe, aber dabei auch Personen erfasst, die nicht bei Facebook angemeldet sind (Freundefinder). Dieses wird noch immer nicht in den Nutzungsbedingungen erwähnt.
Bislang hat sich Facebook noch nicht zu den abgegeben Kommentaren geäußert. Erst bei deutlich mehr Kommentaren wollte Facebook eventuell Alternativen zur Abstimmung bereitstellen. In den ersten Tagen waren gerade einmal 800 Kommentare eingegangen. Bis heute (30.03.2012) waren es bereist rund 13.000 Kommentare.
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Sören Siebert auf Google+