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Wer sich nach einer Trennung rächen will, indem er Nacktfotos des Ex-Partners auf Facebook postet, der sollte es sich vorher dreimal überlegen. Die Warnung kommt für einen 20-jährigen Australier zu spät, denn er veröffentlichte mehrere Nacktfotos seiner Ex-Freundin auf seinem Facebook-Account.
Mit dieser Aktion wollte er es seine Ex-Freundin heimzahlen und informierte sie davon per E-Mail, um ihr weh zu tun. Nun wurde der 20-Jährige zu einer Gefängnisstrafe von 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das harte Strafmaß der zuständigen Richterin sollte ein Zeichen setzen, denn durch eine Veröffentlichung von Nacktfotos auf Facebook kann der Ruf des Betroffenen enormen Schaden erleiden. Die Fotos zeigten die junge Frau in verschiedenen Posen. Ihre Brüste und sogar ihre Scham waren darauf zu sehen.
Der Täter müsste auch in Deutschland mit ähnlichen Konsequenzen rechnen. Denn hier stehen Betroffenen Schadenersatz- und Unterlassungsanspruch aus der Verletzung des Rechts am eigenen Bild zu. Auch das Persönlichkeitsrecht würde in einem solchen Fall verletzt. Nach § 33 KunsturhG müssten Täter mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn es zur einer Strafanzeige kommt.
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Aus dem KunstUrhG: „Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.“
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Sören Siebert auf Google+