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Nach einer Absprache der deutschen Datenschutzbehörden kündigten einige der Behörden an, aktiv gegen die Datenschutzverstöße des sozialen Netzwerks Facebook vorzugehen. Bemängelt wurde insbesondere das automatische Gesichtserkennungs-Feature, welches aufgrund der datenschutzrechtlichen Mängel vor Kurzem in Europa deaktiviert wurde.
Nach einer Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) sind die Datenschutzaufsichtsbehörden in den Ländern Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein gegen die Datenschutzverstöße der Facebook Inc. aktiv geworden.
Weil bisherige Maßnahmen deutscher Datenschutzaufsichtsbehörden durch das Unternehmen scheiterten, setzen nun Datenschützer auf rechtliche Vorgehensweisen gegenüber der US-Zentrale. So hat sich der Datenschutzbeauftragte in Hamburg nach Anhörung der Facebook Inc. wegen der Datenschutzverstöße bei der biometrischen Gesichtserkennung mit einer Untersagungsverfügung zur Wehr gesetzt, während andere Datenschutzbeauftragte der Bundesländer in dieser Sache eine verfahrensrechtliche Anhörung starteten.
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Darüber hinaus machte das ULD die US-Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission (FTC) in Washington auf die Verstöße gegen die europäische Datenschutzrichtlinie aufmerksam mit der Anordnung diese nach US-amerikanischem Recht zu verfolgen. So hatte die Federal Trade Commission bereits im Jahre 2011 Verstöße gegen die Privacy-Selbstverpflichtungen festgestellt und das Unternehmen zum rechtskonformen Verhalten aufgefordert, was durch das Unternehmen nicht umgesetzt wurde. Die Schleswig-holsteinischen Datenschützer kamen zum Schluss, dass das Onlinenetzwerk die FTC-Anforderungen sowie die eigenen Selbstverpflichtungen nach dem Safe Harbor-Abkommen, welches den Datenaustausch zwischen den USA und Europa regelt, nicht ausreichend erfüllt.
Fazit:
Es bleibt abzuwarten, ob sich die aktiv gewordenen Datenschützer mit dem ersten Etappensieg, welcher mit dem gestoppten Gesichtserkennungs-Feature in Europa erreicht, wurde zufriedengeben und ob das Onlinenetzwerk weiteren europäischen datenschutzrechtlichen Anforderungen in Zukunft nachkommt.
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Sören Siebert auf Google+