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Nachdem die einstweilige Verfügung des Linken-Politikers Lutz Heilmann gegen die Seite von wikipedia.de einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen hatte, erklärte Heilmann heute auf seiner Website die Auseinandersetzungen einseitig „für beendet“. Er habe gegenüber dem Wikimedia e.V. erklärt, dass er „keine weiteren juristischen Schritte unternehmen werde und die Weiterleitung auf die Wikipedia-Inhalte unter http://de.wikipedia.org wieder geschaltet werden kann.“
Ihm sei es nicht um Zensur gegangen, sondern um um eine wahre Tatsachen-Darstellung. Die Beiträge seien nun "weitgehend aus dem entsprechenden Artikel entfernt wurden". Was auch immer mit "weitgehend entfernt" gemeint ist, mit seinem gerichtlichen Vorgehen hat Heilmann sicher genau das Gegenteil von dem erreicht, was er erreichen wollte. Die Netzgemeinde hat sich in den vergangenen Tagen außerordentlich über das Vorgehen des Politikers erregt. Die Aussagen, die in diesem Zusammenhang über Heilmann im Netz zu lesen sind, dürften dem Politiker alles andere als gefallen.
Zudem ist auch das durch Heilmann eingeleitete gerichtliche Verfügungsverfahren nicht dadurch beendet, dass dieser nun großzügig auf seiner Website erklärt, er werde "keine weiteren juristischen Schritte unternehmen". Es muss abgewartet werden, wie hier der betroffene Wikimedia e.V. reagiert.
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Fazit:
Wer mit der großen juristischen Keule gegen Aussagen im Netz vorgeht, sollte vorher prüfen, ob er das Ziel, die Verbreitung dieser Aussagen wirksam (!) zu untersagen, mit den konkreten Mitteln überhaupt erreichen kann. Insbesondere dann, wenn die Inhalte um die es geht, durch das Verbot der Weiterleitung von wikipedia.de gar nicht betroffen sind. Die wikipedia-Beiträge über Heilmann sind selbstverständlich weiterhin über die deutsche Version von wikipedia.org zu erreichen.
Autor: RA Sören Siebert
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