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BGH prüft Lehrerbewertung bei spickmich.de

Bewertungsangebote im Internet – wie beispielsweise die Lehrerbewertungsplattform spickmich.de oder die Schul-Bewertungsplattform schulradar.de – spalten die Meinungen in der Gesellschaft. Während viele Eltern solche Angebote begrüßen, um eine für ihr Kind gute Entscheidung hinsichtlich der Schulwahl zu treffen, sind es vor allem einige Pädagogen, die sich durch die Möglichkeit der anonymen Meinungsäußerung diffamiert fühlen.

Als sich eine Kölner Lehrerin durch die „öffentliche Bewertung“ in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt fühlte, versuchte sie, spickmich.de zur Löschung ihres Profils in Anspruch zu nehmen – bislang vergeblich, denn sowohl das Landgericht Köln als auch das Oberlandesgericht Köln lehnten wiesen entsprechende Klagen der Lehrerin mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit der Schüler zurück (e-recht24 berichtete mehrmals).

Im Laufe der Auseinandersetzung kündigte die Lehrerin an, notfalls „bis vor den Bundesgerichtshof“ zu ziehen – diese Ankündigung geht jetzt in Erfüllung. So wird sich der Bundesgerichtshof durch die eingelegte Revision der Lehrerin am 23. Juni 2009 mit dem Fall befassen.

Fazit:

Durch das Urteil des BGH wird es in dieser Angelegenheit dann hoffentlich endlich Rechtssicherheit geben – man darf gespannt sein, ob sich die obersten Richter den Rechtsauffassungen der Vorinstanzen anschließen. Wir blieben auf jeden Fall weiter dran!

Autor: Florian Skupin

 


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