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"taz" nagelt Klinsmann ans Kreuz – rechtliche Schritte eingeleitet

Gerade wenn der sportliche Erfolg vorübergehend ausbleibt, ist es ein altbekanntes Mittel zahlreicher Medienformate, den Trainer in den Pranger zu stellen. Eine sehr unorthodoxe Art bot die Berliner Tageszeitung „taz“ im vergangenen Oster-Wochenende.

Bezug nehmend auf die von Bayern München kassierte 4:0-Niederlage gegen den FC Barcelona nagelten die verantwortlichen Redakteure Klinsmann in einer Fotomontage ans Kreuz und veröffentlichten dieses Foto auf der Titelseite der taz – passend zu Ostern und in Anspielung auf den Monty Python-Film „Das Leben des Brian“,  was nicht zuletzt durch die Schlagzeile „Always Look on the Bright Side of Life“ deutlich werden sollte. Wie die „taz“ nun selbst berichtet, geht Ex-Nationaltrainer Jürgen Klinsmann gegen diese Art der Berichterstattung anwaltlich vor und verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.

Klinsmanns Meinung nach – so die zitierten Anwälte von Klinsmann – verstößt die Darstellung zutiefst gegen die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht; eine Rechtsauffassung, die die „taz“ offensichtlich nicht teilt, lässt man über einen eigenen Artikel doch verlauten, man werde keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben und sehe einem Prozess gelassen entgegen.

Fazit:

Auch wenn für Redakteure die Meinungs- und Kunstfreiheit ebenso wie für jeden anderen Bürger auch gilt, so sollte man vor der Veröffentlichung einer solchen Fotomontage besser immer vorab überlegen, ob man die Grenzen des guten Geschmacks nicht bei weitem überschreitet und in der Folge dann mit dem entsprechenden Schritten zu rechnen hat – aber da die „taz“ scheinbar eine andere Auffassung zu diesem Thema hat, darf man gespannt sein auf den hoffentlich dann stattfindenden Prozess.

Autor: Florian Skupin


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