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Hamburger Schulbehörde vs. „Schulradar“: Gericht vertagt Entscheidung

Auf schulradar.de können Eltern und Schüler die Qualität ihrer eigenen Schule bewerten und in verschiedenen Kategorien Einträge hinterlassen. Gestritten wird hier um Einträge, die Missbrauchsvorwürfe gegen einzelne Lehrer laut werden lassen.

Während die Hamburger Schulbehörde als Arbeitgeber die Löschung ebenjener Einträge fordert, um nicht zuletzt die Persönlichkeitsrechte seiner Beamten und Angestellten zu schützen, lehnen die Betreiber von Schulradar eine Löschung der Einträge ab. Aus diesem Grund hat sich nun das Landgericht Hamburg mit der Angelegenheit zu beschäftigen und vertagte kürzlich seine Entscheidung in dem Rechtsstreit, um Lehrer und Schüler der betroffenen Schule als Zeugen hören zu können.

Fazit:

Angebote wie Schulradar sind oft Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten, da zum einen die Persönlichkeitsrechte von den entsprechend bewerteten Personen geschützt werden müssen, zum anderen jedoch Eltern und die Betreiber von Schulradar ein berechtigtes Interesse daran haben, möglichst objektiv über die jeweilige Schule zu berichten.

So verhandelt der BGH in dieser Woche auch die Sache "spickmich.de", einen weiteren kontroversen Fall im Bereich Lehrerbewertungen.


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