Nachdem eine Kölner Lehrerin Ende Juni 2009 nun auch vorm Bundesgerichtshof erfolglos gegen Lehrerbewertungen im Internet geklagt hat, will sie nun vor das Verfassungsgericht ziehen.
Der Streit um die Lehrerbewertungen im Internet scheint kein Ende zu nehmen: Seit 2008 hat sich eine Kölner Lehrerin durch bislang alle deutschen Gerichtsinstanzen geklagt, um zu verhindern, dass Bewertungen ihrer Person als Lehrerin auf der Internetplattform spickmich.de veröffentlicht werden. Ihrer Meinung nach verletze die Lehrerbewertung ihre allgemeinen Persönlichkeitsrechte.
Dieser Auffassung schlossen sich die Gerichte nicht an – zuletzt wies der Bundesgerichtshof die Klage der Lehrerin zurück und stellte klar, dass in diesem Einzelfall das Recht auf Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht der Lehrerin vorzuziehen ist. Der Rechtsanwalt der Lehrerin kündigte indes an, mit der Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, weil spickmich.de die Lehrer-Daten ohne vorherige Erlaubnis verwende und somit das auf „Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ verletzte.
Fazit:
Man darf gespannt sein auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Auch für andere Branchen dürfte dieses Urteil von großem Interesse sein, wenn man einmal bedenkt, dass beispielsweise die Krankenkasse AOK ein eigenes Ärzte-Bewertungsportal nach einem ähnlichen Prinzip ins Leben rufen möchte.
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