Wie wir bereits in der Meldung vom 21.11.2005 berichtet haben, hatte das Unternehmen Universal Boards eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg gegen das IT-Nachrichtenportal Heise erwirkt. Der Vorwurf: In einem Diskussionsforum wurde dazu aufgerufen, massenhaft Software der umstrittenen Firma herunterzuladen um deren Server zu stören. Das Landgericht Hamburg (Az. 324 O 721/05) bestätigte nun abermals eine Rechtsverletzung des Klägers und wies den Widerspruch des Heise-Verlages ab.
Heise hatte die strittigen Postings sofort nach Kenntnisnahme entfernt, weigerte sich jedoch eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.Die Richter führten nun aus, dass trotz fehlender Kenntnis der Inhalte der Verlag haftbar zu machen sei. Insbesondere sei er verpflichtet die Inhalte automatisch (Black-List-Filter) oder manuell auf mögliche Rechtsgutverletzungen zu überprüfen. Den Einwand des Verlages, dass dies bei 200.000 Beiträgen pro Monat weder technisch noch manuell machbar sei, ließ die Kammer nicht gelten.
Die Entscheidung des LG wirft nun etliche Fragen auf. Zum einen steht sie in einem diametralen Gegensatz zu dem hier anwendbaren § 11 des Teledienstegesetz (TDG). Hierin wird ausgeführt, dass es keine Haftung für rechtswidrige Inhalte in Internetforen ohne eine positive Kenntnis des Betreibers gibt.
Zum anderen würde dieses Urteil die bestehende Praxis der Handhabung und des Betreibens von Internetforen massiv verändern. Darüber hinaus wären davon auch weitere Nutzungsarten wie Chats, Gästebücher oder Weblogs, welche die Möglichkeit persönlicher Kommentare bieten, betroffen.
Besonders pikant macht diese Auseinandersetzung auch die klagenden Beteiligten. So wurde der in diesem Fall tätige Münchner Anwalt Bernhard S. im Jahre 2004 für mehrere Tage in Untersuchungshaft genommen. Im Dezember diesen Jahres beginnt der Prozess, in dem es unter anderem um gewerbsmäßige Urheberrechtsverstöße geht. Auch berichtete Heise im Juli 2005 über mögliche unlautere Geschäftspraktiken des Geschäftsführers der Firma Universal Boards, Herrn Mario Dolzer. Dieser soll mit Hilfe eines Trojaners nach frei gewordenen Domains gesucht haben. Dolzer leitete daraufhin rechtliche Schritte gegen den Heise-Verlag ein.
Fazit: Heise hat angekündigt nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen diese neuerliche Entscheidung einzulegen. Dies ist begrüßenswert, da es in diesem Streit um die grundsätzlichen Frage geht, ob Forenbetreiber verpflichtet sind vorauseilenden Gehorsam durch Kontrolle sämtlicher Beiträge zu leisten oder eine mögliche Haftung erst nach Kenntnisnahme greift. Die praktische Bedeutung kann dabei gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Autor: Stud. Jur. Philipp Otto
Rechtsanwalt Sören Siebert
www.kanzlei-siebert.de
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