Sie sind hier: Internetrecht News Haftung Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers und des Admin-C für rechtswidrige Suchergebnisse

Keine Haftung des Suchmaschinenbetreibers und des Admin-C für rechtswidrige Suchergebnisse

Suchmaschinen geben, mehr oder repräsentativ, den Inhalt des Internets wieder. Dabei lässt sich aufgrund der Vielzahl der indizierten Webseiten nicht verhindern, dass gelegentlich auch Suchtreffer angezeigt werden, die zu rechtswidrigen Inhalten führen.

Das Kammergericht Berlin (Az.: 10 W 27/05) hatte in einem Fall zu entscheiden, ob und in welchem Umfang der Betreiber einer Meta-Suchmaschinen bzw. dessen Admin-C für diese rechtswidrigen Inhalte haftbar gemacht werden können. Nach Eingabe des Suchbegriffs „nackt“ wurden zahlreiche Ergebnisse angezeigt, welche den Namen einer Fernsehmoderatorin enthielten. Die Moderatorin ließ daraufhin sowohl den Suchmaschinenbetreiber als auch den Admin-C abmahnen. Da die Abgemahnten auf die Abmahnung hin die geforderte Unterlassungserklärung nicht abgaben, musste die Angelegenheit gerichtlich geklärt werden.

Das Gericht lehnte zunächst eine direkte Haftung des Suchmaschinenbetreibers für die angezeigten Suchergebnisse ab. Da Meta-Suchmaschinen lediglich große Mengen von Suchergebnissen anderer Suchmaschinen auswerten ist es weder möglich noch zumutbar, jedes dieser Suchergebnisse auf mögliche Rechtsverletzung zu überprüfen. Auch eine Haftung nach den Grundsätzen der Störerhaftung wurde abgelehnt. Hierzu wäre es erforderlich gewesen, dass zumutbare Prüfungspflichten vorliegen und verletzt werden. Entsprechende Prüfungspflicht des Suchmaschinenbetreibers wurden ohne konkrete Kenntnis von einer Rechtsverletzung jedoch abgelehnt, ein Unterlassungsanspruch bestand somit nicht.

Auch der Admin-C haftet nach zutreffender Ansicht des Gerichts erst in Fällen, in denen der Domaininhaber und Betreiber der Suchmaschine zuvor erfolglos aufgefordert worden ist, die rechtswidrigen Beiträge zu löschen. Zudem hat der Admin-C in der Regel auch gar keine tatsächliche Möglichkeit, die Ergebnisse einer Suchmaschine zu beeinflussen, da dieser lediglich als administrativer Ansprechpartner des Domaininhabers fungiert.

Fazit:
Im Hinblick auf die Haftung des Suchmaschinenbetreibers entspricht es der gängigen Rechtsprechung, dass erst ab Kenntnis von einer Rechtsverletzung gehaftet werden kann. Vorrangig haftet dabei stets der Domaininhaber bzw. der Anbieter des jeweiligen Dienstes, der Admin-C haftet allenfalls nachrangig und nur unter engen Voraussetzungen.

Autor: RA Sören Siebert

www.kanzlei-siebert.de

 


Anzeige
Sie dürfen diesen Beitrag gern verlinken

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Klicken Sie einfach auf das Formularfeld und kopieren Sie sich den Link heraus.

Anzeige

Empfehlung

SSL Zertifikate bereits ab 15 Euro im Jahr bei PSW Ordnungsgemäße Rechnungen einfach online erstellen! Fernstudium Web Business Manager für Webdesigner, IT-Berater, Webmaster und mehr... Steigern Sie den Umsatz Ihrer Website schnell und einfach.
Anzeige

Keine Chance für Abmahner

Erstellen Sie kostenlos ein rechtssicheres Impressum für Ihre Website.

Jetzt Kostenlos Impressum generieren

Für Webmaster und Seitenbetreiber:

Der kostenfreie Disclaimer für Ihre Website

Haben Sie ein konkretes rechtliches Problem? Dann wenden Sie sich bitte einen Anwalt. Auf unseren Seiten finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zum Internetrecht. Fundierte Rechtsberatung im Einzelfall kann allerdings nur ein spezialisierter Rechtsanwalt leisten.

Steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden. Für Betreiber von Onlineshops und kommerziellen Webseiten unabdingbar:

SSL-Verschlüsselung, SSL-Zertifikate und Trust-Logos

Erstellen Sie Ihre Rechnungen gemäß den Anforderungen des Finanzamts doch einfach online!

Mit easybill bequem ordnungsgemäße Rechnungen schreiben inkl. digitaler Signatur und Datenexport zum Steuerberater. Anforderungen an korrekte Rechnungen mit Mustern und Beispielen.

Erlernen Sie, wie Sie soziale Netzwerke rechtssicher und effektiv Nutzen können, um Ihre Produkte und Dienstleistungen effektiv und nachhaltig bei Ihren Kunden zu platzieren: Facebook Social Media Marketing und rechtssichere Facebookeinbindung.