Das LG Düsseldorf hat festgestellt, dass es in den meisten Fällen kein Recht auf Gegendarstellung auf einer Homepage gibt. Dies gilt vor allem für private Seiten, die anders als Presseerzeugnisse, nicht regelmäßig aktualisiert werden. Anders könnte dies jedoch beispielsweise bei periodisch erscheinenden Newslettern sein. Diese sind vergleichbar mit Tageszeitungen, entsprechende Darstellungen in solchen Newslettern können ein Recht zur Gegendarstellung geben.
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