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MeinProf.de ist eine bei Studenten sehr beliebte Internet-Plattform. Die Nutzer können dort die Leistungen ihrer Professoren online bewerten. Dies geschieht anhand von vorgeschriebenen Kategorien aber auch einem Eingabefeld für eigene Kommentare. In der Vergangenheit ist es mehrfach dazu gekommen, dass Professoren mit Hinweis auf den Datenschutz ihre dort angelegten Profile haben sperren lassen. Aktuell hatte sich das Landgericht (LG) Berlin mit der Klage eines Professors einer Fachhochschule in Brandenburg auseinanderzusetzen.
In seinem Bewertungsprofil hatten Studenten Kommentare wie „Psychopath“ oder „echt das Letzte“ hinterlassen. Nach dem dies bekannt wurde, beanstandete der betroffene Professor dies bei den Betreibern von MeinProf.de. Diese entfernten die strittigem Bewertungen sofort. Dies war dem Professor aber nicht genug und er forderte die Betreiber auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung für den Wiederholungsfall zu unterzeichnen. Für jeden weiteren unerwünschten Kommentar sollten sich die Betreiber verpflichten, 3.000 Euro zu bezahlen. Diese weigerten sich jedoch eine solche Erklärung abzugeben, da sie der Meinung sind, durch die Löschung der Postings nach Kenntnisnahme den gesetzlichen Vorgaben Genüge getan zu haben. In der ersten Instanz vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) wurde dabei dem klagenden Professor Recht gegeben. Die Betreiber von MeinProf.de gingen daraufhin in Berufung. Im Berufungsverfahren am 31.05.2007 vor dem LG Berlin bekamen die Betreiber nun Recht. Der Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung wurde zurück gewiesen.
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Nach Ansicht des Gerichtes müssten sich Professoren einer Hochschule in ihrer ausgeübten Funktion auch der öffentlichen Kritik stellen. Es dürfe nicht dazu kommen, dass durch Abgabe einer pauschalen Unterlassungserklärung vorab jede Form auch von unerwünschter Kritik unterbunden werde. Dem Betreiber obliege nach Ansicht des Gerichts auch keine präventive Prüfungspflicht. Danach genüge es, dass die Betreiber die strittigen Beiträge nach Kenntnis entfernen. Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Fazit:
Auch Professoren müssen sich der öffentlichen Kritik stellen. Der große Erfolg des Portals MeinProf.de zeigt, dass es hierfür auch einen Bedarf gab und gibt. Nicht tolerieren müssen die Bewerteten allerdings beleidigende Kommentare und persönliche Herabwürdigungen. Wie der besprochene Fall aber zeigt, haben die Betreiber schnell und kooperativ die Beiträge entfernt und befinden sich damit im Einklang mit der überwiegenden aktuellen Rechtsprechung.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Haftung im Forum, Blog oder Portal: Rechtsanwalt Sören Siebert
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