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Jugendschutz.net - Jahresbericht 2006 veröffentlicht

Der privaten Organisation jugendschutz.net obliegt die Aufgabe Telemedien auf jugendgefährdende Inhalte zu überprüfen. werden Verstöße erkannt oder liegen Hinweise auf gefährdende Inhalte vor, schreibt die Organisation einerseits den Anbieter an und meldet andererseits seine Erkenntnisse an die Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Aktuell wurde nun der Jahresbericht für 2006 vorgelegt.

Insgesamt wurden 5.427 Webseiten auf jugendgefährdende Inhalte wie Pornographie, Rassismus und Gewalt überprüft. Dabei führt jugendschutz.net 2.625 Verstöße gegen geltende Jugendschutzgesetze in dem Bericht auf. Knapp die Hälfte davon kommen aus den USA. Ca. ein Drittel der Webseiten, die sich mit Themen wie Suizid oder Magersucht beschäftigen, wurden beanstandet.

Besonderer Schwerpunkt bei den Überprüfungen lag auch im Bereich so genannter Posen-Photos von Kindern. Kriterium für eine Klassifizierung als gefährdend ist dabei die Darstellung eines Kindes in "unnatürlich geschlechtsbetonter Haltung". Erfreulicherweise hat jugendschutz.net festgestellt, dass solche Webangebote stark zurück gegangen und nur noch in Ausnahmefällen im Netz zu finden gewesen seien. Dies liege einerseits am freiwilligen Kodex der Suchmaschinen-Betreiber, der vorschreibt, dass Inhalte die von der Bundesprüfstelle indiziert wurden, nicht mehr in den Suchergebnissen erscheinen sollen. Andererseits werden solche Angebote zunehmend in geschlossenen Benutzergruppen bereit gehalten, die nicht für Kinder und Jugendliche zugänglich sind.

Fazit:
Aktuell evaluiert das renommierte Hans-Bredow-Institut für Medienforschung aus Hamburg die Wirksamkeit des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und des Jugendschutzgesetz. Es bleibt also abzuwarten, ob die Hamburger Forscher zu ähnlichen Ergebnissen wie jugendschutz.net kommen. Aktuell hat jugendschutz.net die Kampagne "Ein Netz für Kinder" angekündigt. Im Rahmen dieser Aktion sollen Webseiten, die besonders gut für Kinder und Jugendliche geeignet sind, hervir gehoben werden.

Autor: Philipp Otto

Rechtsberatung Jugendschutz im
Internet: Rechtsanwalt Sören Siebert


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