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Abmahnung wegen Spam: Unterlassungserklärung ist nicht auf eine E-Mail-Adresse bezogen

Wer kennt sie nicht, lästige und vor allem nicht erwünschte Mails, die große Gewinne, eine Erbschaft oder das „Wunder im Bett“ vom Himmel versprechen? Spam-Mails sind – trotz entsprechender AntiSpam-Programme und Spam-Filtern – immer noch ein Ärgernis für viele deutsche Internetnutzer.

Nun hat das Landgericht Berlin die Rechte von Internetnutzern beim Empfang von Spam-Nachrichten dahingehend gestärkt (Beschluss vom 16. Oktober 2009, Az. 15 T 7/09), dass eine im Rahmen von Spamming abgegebene Unterlassungserklärung nicht auf eine E-Mail-Adresse beschränkt sein darf, sondern vielmehr für alle E-Mail-Adressen des Betroffenen gilt.

Vor Gericht gezogen war ein Berliner Rechtsanwalt gegen die RTL Interactive GmbH, nachdem dieser offenbar eine unerwünschte E-Mail der RTL-Tochterfirma erhalten hatte. RTL hat nach eigenen Aussagen noch keine Kenntnis von dem Beschluss erlangt.

Fazit:

Setzt sich die Rechtsauffassung des LG Berlins durch, so hätte dies weitreichende Vorteile für spam-geplagte Internet-Nutzer.  Demnach würde nämlich auch dann ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung vorliegen, wenn ein Spammer erneut eine andere Adresse des Betroffenen anvisiert. In der Folge gäbe es für den Betroffenen meist auch ein nettes Taschengeld, das aus der in der Unterlassungserklärung hervorgehenden Vertragsstrafe resultiert.


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Kommentare
von Elradon
Klar, aber die wird doch sicherlich nur eingehalten, weil eine Strafe droht.
von aaky
Sinn einer Unterlasungserklärung ist die Einstellung rechtswidrigen Verhaltens. Die Strafe bei Wiederholung ist eigentlich nur sekundär.
von Elradon
bezüglich Taschengeld: ist das nicht der Sinn einer Unterlassungserklärung: dass es eine Strafe gibt, wenn man "es nochmal tut"?

Ich denke auch, praktisch eher weniger. Denn bei den Leuten, die man zu einer Unterlassungserklärung zwingen kann, ist meist auf ein einfach Abmelden-Link ...
von aaky
Das mit dem "Taschengeld" ist wohl eher Wunschdenken, denn - wie alle anderen Abgemahnten es tun sollten - akzeptieren die Spamer auch nicht die Kosten im Wiederholungsfall. Das bedeutet, man müsste als Spamopfer seine Forderung erstmal genauso durchsetzen wie man sie stellt ...

Ich pe...
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