Das Thema Jugendschutz wird sowohl in der Politik als auch in den Medien regelmäßig aufs Neue debattiert. Nun hat die Rundfunkkommission der Länder einen Arbeitsentwurf erarbeitet, der den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag novellieren soll. Demnach können künftig Betreiber von sozialen Netzwerken wie StudiVZ in Deutschland mit verstärkten Jugendschutzmaßnahmen rechnen.
Eine Neuerung ist die Regelung zu entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten. Hiernach hat der Anbieter künftig nachzuweisen, dass „die Einbeziehung oder der Verbleib von Inhalten im Gesamtangebot verhindert wird, die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen“.
Im Entwurf heißt es weiter, dass der Anbieter nachzuweisen hat, „dass er ausreichende Schutzmaßnahmen ergriffen hat“. Der Nachweis gelte als erbracht, wenn sich der Anbieter dem Verhaltenskodex einer anerkannten Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle unterwirft. Bislang war ausschließlich die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) vorbehalten, Jugendschutzprogramme zu begutachten und zuzulassen. Nun soll diese Aufgabe auch durch die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM) möglich werden.
Aus dem Entwurf ist zudem zu entnehmen, dass Alterskennzeichnungen für Onlineinhalten optimal wären. Das Unterlassen einer solchen Kennzeichnung oder eine falsche Kennzeichnung wird in dem Entwurf als Ordnungswidrigkeit bezeichnet. Eine Pflicht zur Alterskennzeichnung ist allerdings nicht zu entnehmen.
Fazit
Bislang ist der Arbeitsentwurf nicht endgültig. Am 27.01.2010 findet eine Anhörung zu dem Entwurf in Mainz statt, bei der die zuständigen staatlichen Stellen und die Onlinebranche vertreten sein werden.
Autorin: Christin Plescher
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