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Ein Blogger setzte im Februar 2009 eine Verlinkung auf den Blog „Schutzalter“. Von diesem führten Verlinkungen zu der Webseite Wikileaks. Wer diesen Links folgte, landet auf der dänischen Sperrliste und darüber zu kinderpornografischen Inhalten. Bevor es zu der Hausdurchsuchung beim Blogbetreibers kam, zeigte der Verein CareChild den Blogbetreiber an. CareChild beobachtete den Mann schon seit 1999 und sein Blogeintrag im Februar 2009 bracht dann die Sache ins Rollen.
Der Blogger erwirkte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde gegen die Hausdurchsuchung, die nach § 102 StPO durchgeführt wurde. Diese wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Eine Begründung wurde nicht angegeben. Es gibt Stimmen, die eine Hausdurchsuchung aufgrund einer Linksetzung im Blog nicht verhältnismäßig finden. Dennoch schlugen alle Versuche des Bloggers, sich juristisch dagegen zur Wehr zu setzen, fehl. Die Richter sind zu der Ansicht gekommen, dass eine Hausdurchsuchung rechtmäßig gewesen ist, da das Setzen eines solchen Links zu einem Anfangsverdacht führe, selbst im Besitz kinderpornografischer Darstellungen zu sein. Damit wurde auch die Beschlagnahmung des Equipments des Blogbetreibers gerechtfertigt.
Dennoch gab es unzählige Blogs, die mit einer Verlinkung auf diesen Leak hinwiesen und bei denen keine Hausdurchsuchung angeordnet wurde. Selbst der Betreiber von dem Blog „Schutzalter“, der ja direkte Links setzte, blieb verschont. Im Schlussbericht der Polizei hieß es dann, dass der Tatverdacht nicht erhärtet werden konnte und auf den Rechner keine strafbaren Inhalte gefunden wurden.
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Die Redaktion von „Krumme 13“ will nun gegen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage einleiten, denn sie sind zu der Überzeugung gekommen, dass jeder Zeit rechtswidrige Hausdurchsuchungen ohne konkreten Anhaltspunkt für eine Straftat möglich seien.
Fazit:
Wer indirekt über dritte Webseiten verlinkt, geht das Risiko einer Hausdurchsuchung ein, wenn diese Verlinkungen zu Webseiten mit rechtswidrigen Inhalten führen.
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Sören Siebert auf Google+