Das Landgericht (LG) Hamburg hat in der vergangenen Woche eine einstweilige Verfügung gegen den bekannten Blogger und Journalisten Stefan Niggemeier bestätigt. In dieser wird ihm untersagt, eine streitgegenständliche Äußerung eines Dritten in einem Kommentar zu verbreiten. Der Kommentar stand für wenige Stunden im Weblog des Journalisten.
Die einstweilige Verfügung hatte das Unternehmen Callaktive angestrengt. In dem strittigen Kommentar ging es um eine kritische Bewertung der von Callaktive produzierten Anrufsendungen. Der Dritte hatte den Kommentar um kurz nach halb vier in der Nacht in dem Blog hinterlassen. Am nächsten Vormittag gegen 11 Uhr entdeckte Niggemeier den Kommentar und löschte ihn. Zu spät, führte das Landgericht aus. Der Journalist hätte aufgrund der hohen Brisanz des Themas alle eingehenden Kommentare vorab prüfen müssen, bevor diese in seinem Blog veröffentlicht werden.
Wer in einem Blog-Beitrag das Verhalten von Unternehmen thematisiert, muss nach Ansicht des Gerichts damit rechnen, dass dies rechtswidrige Leserkommentare provoziere. Das Landgericht Hamburg ist bei rechtlichen Bewertungen von Veröffentlichungen in der Netzwelt berüchtigt. Heise online führt dazu aus: "Mit dem Urteil bestätigt die Pressekammer des LG Hamburg unter Vorsitz des Richters Andreas Buske ihre außergewöhnlich betreiberfeindliche Haltung bezüglich Meinungsäußerungen in Foren und Blogs". So wurde der Heise Zeitschriften Verlag selbst wegen einer Meinungsäußerung eines Dritten in einem Forum in einer heiß umstrittenen Entscheidung des LG Hamburg verpflichtet, Forenbeiträge präventiv zu kontrollieren. Das OLG Hamburg hatte später die Entscheidung in großen Teilen wieder aufgehoben.
Fazit:
Der in diesem Fall betroffene Journalist hat bereits angekündigt gegen die Rechtsauffassung des LG Hamburg das Rechtsmittel der Berufung einzulegen. Für Betreiber von Foren und Blogs ist dies ein Hoffnungsschimmer. Würde sich die Rechtsauffassung des LG Hamburg dauerhaft durchsetzen, bedeutet dies eine große Einschränkung des Mediums Blog. Blog-Betreiber wären dann unkontrollierbaren Risiken bei der Frage der Haftung für Beiträge durch anonyme Dritte ausgesetzt.
Autor: Philipp Otto
Rechtsberatung Haftung in Blogs und Foren: Rechtsanwalt Sören Siebert
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